Guten Morgen,
vorliegend habe ich einen Antrag auf Aufhebung der Zahlungsbestimmung (bewilligt: VKH mit Raten 30 Euro).
Habe daher die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Prüfung angefordert. Aus der ergeben sich mehrere Zahlungsverpflichtungen, die jedoch alle nach der Bewilligung aufgenommen wurden. Leider wurden die weiteren Nachweise zur Notwendigkeit der Zahlungsverpflichtungen auch nach weiterer Nachfrage nicht erbracht.
Die Zahlungsverpflichtungen, die bei der Bewilligung bestanden, wurden nicht mehr angegeben und werden wohl auch nicht mehr beglichen.
Nach meiner Berechnung ergeben sich Raten in Höhe von 175 Euro, wenn ich die neu begründeten Zahlungsverpflichtungen nicht berücksichtige (übrigens: ich komme jedoch nie auf die 30 Euro, auch wenn ich die Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Bewilligung zugrunde lege...).
Trotz der Berechnung (Rate in Höhe von 175 Euro) würde ich sagen, dass sich die Verhältnisse insgesamt nicht wesentlich verändert haben.
Kann ich den Abänderungsbeschluss zurückweisen? Welches Rechtsmittel kann dagegen eingelegt werden? Beschwerde und dann OLG?
Vielen Dank schon einmal!