Die Verwaltungsvollstreckungsbehörde beschränkt eine ausgebrachte Kontopfändung in der Form, dass der Vollstreckungsschuldner wieder über sein Konto verfügen kann.
Das Kreditinstitut hat jedoch beschlossen, dass es diese Einschränkungen nicht mehr akzeptiert. Der Vollstreckungsschuldner hängt jetzt in den Seilen. Die Verwaltungsvollstreckungsbehörde verweist darauf, dass Sie diesen Verwaltungsakt nicht mit Zwangsmitteln durchsetzen und verweist den Schuldner auf den Zivilrechtsweg und eventuellen Schadenersatz.
Auf dem Konto der Schuldners wären zum Zeitpunkt der Beschränkung 4.000 Euro, die für den Schuldner auf Grund der Separierung auf jeden Fall einen Monat gesperrt sind. Durch die Verfügung der Behörde hätte er jedoch sofort Zugriff auf das Geld. Durch die Einrichtung eines P-Kontos könnte er über 1.000 Euro sofort verfügen, aber die 3.000 Euro würden an die Behörde, und die gibt nicht mehr raus, was sie einmal hat. Nach Ablauf der Separierung im ersten Fall würden die kompletten 4.000 Euro an die Behörde gehen und er würde das Geld auch nie wieder sehen.
Hat der Vollstreckungsschuldner jetzt wirklich einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank, wegen Nichtbeachtung der Verfügung? In Höhe von 4.000 Euro, oder nur von 3.000 Euro, weil er ja einen Teil durch das P-Konto retten kann?