Sorry, dass ich jetzt so eine total dumme Frage stellen muss, aber irgendwie stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch:
In meiner Akte liegt mir ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor. Diesbezüglich wurde eine vollstreckbare Ausfertigung eines Widerrufsvergleiches eingereicht.
Meine Frage ist nun: Muss ich bei einem Widerrufsvergleich etwas beachten oder reicht normal Titel, Klausel und Zustellung?
Wenn ich also die vollstreckbare Ausfertigung vorliegen habe, ist doch auch nachgewiesen, dass kein Widerruf eingelegt wurde oder sehe ich das falsch?