Rangfolge bevorrechtigter Pfändungen

  • Habe folgenden Sachverhalt: Im Jahr 2012 pfändet das Landesamt für Finanzen rückständigen Unterhalt. Der Pfüb wird antragsgemäß erlassen, dem Schuldner wird ein pfandfreier Betrag von 900,00 EUR gewährt.

    Nun geht hier ein Antrag des Landratsamtes ein. Es wird Erinnerung gegen den obengenannten Pfüb eingelegt, da nach § 7 Abs. 3 S. 2 Unterhaltsvorschussgesetz der auf den Freistaat, vertreten durch das Landesamt, übergegangene Unterhaltsanspruch nicht zu lasten des Kindes durchgesetzt werden kann. Dieses bezieht nach dem 19.2.2012 keine Unterhaltsvorschussleistungen und ist auf den Unterhalt angewiesen. Gleichzeitig reicht das Landratsamt einen eigenen Pfüb ein. Gepfändet werden soll rückständiger Unterhalt sowie laufender Unterhalt beim Arbeitgeber des Schuldners.

    Kann mir jemand einen Tipp geben oder mich auf eine bereits vorhandene Diskussion verweisen (die ich möglicherweise übersehen habe).

  • Die Rangfolge der Pfändungen untereinander wird nicht verändert.

    Vermutlich will das Landratsamt, dass der Selbstbehalt um den laufenden Unterhaltsanspruch erhöht wird, weil das Landratsamt genau wegen dieses laufenden Anspruchs pfändet.

    Wie wurde denn der unpfändbare Betrag in der zweiten Pfändung festgesetzt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!