Kündigungsmöglichkeit?

  • Was es nicht alles gibt...

    Eine meiner Betreuten ist gestorben, der Betreuer ist gleichzeitig Miterbe. Jetzt hat die Betreute bei der Sparkasse Geld in Form eines Sparbriefs fest bis 2012 angelegt, der Betreuer möchte das kündigen, aber die Sparkasse weigert sich strikt, sie sagt, die Anlageform wäre unkündbar. Das kann doch nicht stimmen, oder? :gruebel:

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Hallo Markus,

    ich fürchte, die Bank hat Recht. Wenn du dir die einschlägigen Vertragsbedingungen durchliest welche die Banken den Antragsunterlagen beifügen wirst du (immer?) auf die Passage stoßen:

    "... Der Vertrag ist für beide Seiten(!) unkündbar..."

    Gruß

    HuBo

  • Da der Erbe als Rechtsnachfolger in die Rechte (und Pflichten) des Erblassers eintritt, ist er (natürlich!) an die - zwischen Bank und Erblasser abgeschlossenen - bestehenden Vertragsbedingungen gebunden.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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