Weil eine Vollmacht ein Innen- und Aussenverhältnis hat und nicht alles was man nach aussen kann auch innen können darf.
Das stimmt grundsätzlich.
Im konkreten Fall kann der Wille des Vollmachtgebers letztlich aber nur gewesen sein, dass Emmi die Grundstücke auch auf sich übertragen durfte. Nicht umsonst hat er sie zur freien Verfügung über seine Vermögenswerte ermächtigt.
Welches Außenverhältnis siehst du hier, was diese Befugnis eingeschränkt haben sollte?