Hallo,
folgendes Problem:
im Dezember 2014 habe ich einen Beschluss gemacht und den mtl. Freibetrag in Abänderung der Bestimmung des Drittschuldners auf dem P-Konto festgesetzt. Aus den Gründen ergibt sich, dass der Schuldner eine Tochter hat, die zu berücksichtigen ist. Der Beschluss ist nicht befristet oder an sonstige Bedingungen gebunden.
Jetzt schreibt die Bank den Schuldner an, dass der Freibetrag damals vom Gericht wegen der Unterhaltspflicht erhöht wurde. Nun sei das Kind aber 18 geworden. Daher möchte die Bank einen aktuellen Nachweis über den erhöhten Freibetrag, damit dieser weiter gewährt werden kann.
Der Schuldner stellt natürlich einen Antrag hier.
Ehrlich gesagt, bin ich langsam ganz schön genervt von den Banken...
Meines Erachtens geht das die Bank doch einen feuchten Kehricht an, was die Gründe des Beschlusses waren. Der Freibetrag ist festgesetzt, unbefristet, und hat daher so lange Bestand, bis das Gericht (auf Gläubiger oder Schuldnerantrag) etwas anderes beschließt.
Oder sehe ich das falsch? Hat die Bank ein Recht in regelmäßigen Abständen einen Nachweis zu verlangen, auch wenn das Gericht mal beschlossen hat?
Ich würde jetzt die Bank mal höflich anschreiben, worauf sie denn das begründen...