Nachträgliche Gesamtstrafe mit 3 Geldstrafen

  • Hallo,

    ich habe einen nachträglichen Gesamtstrafenbeschluss aus 3 Geldstrafen: 180 TS a 29 EUR.

    1) Geldstrafe: 50 TS a 15 EUR
    2) Geldstrafe: 30 TS a 25 EUR
    3) Geldstrafe: 140 TS a 35 EUR

    Problem ist Folgendes:

    Zwischen 1) und 2 ) wurde bereits eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet: 65 TS a 19 EUR.
    Auf die Einzelstrafen wurde nichts bezahlt. Erst nach Rechtskraft des Gesamtstrafenbeschlusses zwischen 1) und 2) wurde die Gesamtstrafe komplett bezahlt.

    Aufgrund des neuen Gesamtstrafenbeschlusses wurde dieser vormalige Gesamtstrafenbeschluss ja nun aufgehoben und die Einzelstrafen einbezogen.

    Die Frage ist nun, wie denn die erfolgte Zahlung zu verrechnen ist.
    Eine Aufteilung auf die Einzelstrafen 1) und 2) ist ja schwierig, da der Verurteilte ja erst nach Rechtskraft des Gesamtstrafenbeschlusses gezahlt hat. Wird dann eine Ausnahme gemacht und man rechnet nicht mit den Einzelstrafen, sondern ausnahmsweise mit der vormaligen Gesamtstrafe - also mit 65 TS a 19 EUR?

    Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.

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