Da hat ja mal ein Insolvenzgericht einem Berater ...

  • Naja, manche Protagonisten haben beim AG Stendal einen schweren Stand, 7 IN 164/12.

    Und dann soll es ja auch schon vorgekommen sein, dass sich der Sachwalter vom Schuldner für gewisse Tätigkeiten hat beauftragen lassen, OLG Dresden, 13 U 1605/13.

    Schlussendlich gibt es, unabhängig von Stendal, auch eine Entscheidung des AG Hamburg, dass der Schuldner bei Eigenverwaltung in Insolvenzdingen erfahren sein muss.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • das AG Schwerin hat da bestimmt einen "sehr guten Riecher" gehabt. Allein die Sachverhalte die öffentlich sind einmal aneinandergereiht.... .

    Zu der von LfdC angeführten Entscheidung des AG Stendal:

    die Entscheidung liest sich zunächst so, als seien "bewährte Tandems" ein "no go".
    Dass aber bei Daylycer genau der Sachwalter "in den Focus kam" der sehr häufig dann auftauchen soll, wenn eine bestimmte Bank - gerüchteweise - beteiligt sein soll, könnte dort offenbar zu denken gegeben haben.....
    Ich kann dies weder bewerten, noch beurteilen.
    Dass es Tandem-Strukturen gibt, dürfte klar sein. Was meine ich mit Tandem:
    Kanzlei A berät Schuldernin S. B geht als CRO rein. C wird als Verwalter vorgeschlagen. Kanzlei A baut den Insolvenzplan. A, B und C haben mehrfach "zuammengearbeitet" in Unternehmenssanierungen.

    Dies für sich genommen muss nichts Schlechtes bedeuten !
    Eine Unternehmenssanierung setzt voraus, dass sich die Beteiligten einander vertrauen können. Dies ist nicht damit gleichzusetzen: "me kennt sisch, me hilf sisch".

    Auch bewährte Tandems sind nicht a priorie einem Misstrauen auszusetzen !

    Desweiteren ist es auch nachvollziehbar, das eine Bank, die eine Sanierung stützen will, das Stützen auch von der Person des Sachwalters abhängig zu machen (ob sich dies aber ausschließlich auf eine Person zu fixieren hat, ist eine andere Frage !).

    F. Frind (RiAG AG Hbg) hat einmal sehr treffend formuliert, dass dem Insolvenzgericht eine "gate-keeper-funktion" zukommt.

    Es ist auf die Unabhängigkeit der Beteiligten abzustellen und nur dadurch wird dem Interesse der Gläubigergemeinschaft Rechnung getragen. Dies setzt differenzierte Analyse der Gemengelage voraus und die im Einzelfall sicherlich schwierige Wertung und erfordert auch mutige Entscheidungen, wie offenbar bei german pellets geschehen.

    Soweit der Ansatz AG Hamburg zur Insolvenzerfahrung angesprochen ist: das liegt voll auf der Linie des Insolvenzgerichs, bei dem ich tätig sein darf. In der Eigenverwaltung muss gewährleistet sein, dass das Unternehmen betriebswirtschaftlich sauber läuft (dies setzt nicht notwendig voraus, dass dort ein Sanierer in's board geht - was jedoch bei größeren Unternehmen i.d.R. geschieht) und ! dass das Unternehmen insolvenzrechtlich entsprechend begleitet wird.

    Ich pers. war und bin ein Freund von Eigenverwaltungsverfahren, aber ich hab auch leicht daherschwätzen, da ich nicht auf dem Stuhl sitze, der die entsprechenden Anordnungen schlussendlich pro oder contra zu verantworten hat.

    Was mich nur immer wieder ärgert ist, dass ich Fälle von anderen Gerichten mitbekomme, wo offenbar bar jeder Kenntnis wirtschaftlicher Gegebenheiten "irgendwas" gemacht wird, um sich eigene Machtvollkommenheit erhalten zu wollen..... Keine Vorgespräche möglich, keine persönliche Antragsabgabe beim Insolvenrichter möglich und so weiter; hierzu sag ich mal lieber nix (es würde drastisch ausfallen !).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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