Abgrenzung zwischen Gesetz und Rechtsverordnung

  • Wir diskutieren hier gerade nach einer Staatsrechtsstunde, woran man äußerlich erkennen kann, ob eine Vorschrift ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung ist. Bei Bundesverordnungen müsste man deren Eigenschaft in der Einleitung lesen können, Art. 80 Abs. 1 S 3 GG. Bei Landesverordnungen ist das wohl schwieriger. Allein der Name "-ordnung" genügt jedenfalls nicht. :confused:

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Leider nicht bei uns... Kann man aus der Unterschrift eines Ministers schließen, dass es sich "nur" um eine Rechtsverordnung dreht?

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Richtig schön wird es dann, wenn das Gesetz auch noch Ordnung heißt: Insolvenzordnung...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Eine Rechtsverordnung ist ein Gesetz im materiellen Sinne, nur nicht im formalen. Zu behaupten Rechtsverordnungen wären keine Gesetz ist daher falsch.

    Am Namen lässt es sich definitiv nicht unterscheiden; außer eventuell in meinem Fachbereich, den dort tragen die Rechtsverordnungen meist den Namen Durchführungsverordnung.

    Die Aussage mit der Unterschrift ist richtig. Rechtsverordnungen tragen nur die Unterschrift des Fachministers.

  • Wenn man bei dieser Frage unsicher ist: Ins Gesetzblatt gucken (zB "verordnet das Bundesministerium...", "hat der Bundestag das folgende Gesetz beschlossen:").

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