ZV Unterhalt für 2 Kinder

  • Hallo,

    habe gerade eine ZV-Sache vor mir liegen. Kindsmutter = Antragstellerin hat Unterhaltsbeschluss erwirkt wie folgt:

    1.
    Kind A: wird im März 18, ab Jan. 2016 414,00 €
    Kind B: wird im nächsten Jahr 18, ab Jan 2016 414,00 €

    2.
    Unterhaltsrückstand Oktober 2013 bis Dezember 2015 an die Antragsteller = Kindsmutter zu zahlen

    Meine Fragen:

    I:
    Kind 1 wird im März 18, macht dann ja seine Ansprüche selbst geltend = ich muss also den Titel dann umschreiben lassen, richtig?

    Im Unterhaltstitel ist leider im Rubrum nicht angegeben, auf welches Kind welcher Rückstand entfällt. Ich kann es jedoch aus der Begründung des Beschlusses entnehmen. Wenn ich die Titelumschreibung beantrage, kann dann auch gleich eine Konkretisierung im Rubrum o.ä. erfolgen, so dass man aus dem Titel ohne Probleme entnehmen kann, welcher Rückstand besteht?

    ich würde dann für das Kind gleich ein eigenes Forderungskonto anlegen, damit es von Anfang an getrennt seine Ansprüche geltend macht, richtig?

    II:
    Kind B ist gegenüber Kind A ab März privilegiert. Ich mache deshalb die Ansprüche für dieses Kind getrennt geltend - richtig?

    III.
    Wie ist das mit den Zahlungen auf den Rückstand?

    Ich gehe mal davon aus, dass wir vollstrecken und Geldbeträge erwirken. Meine Idee ist, diese zunächst auf die Forderungen des 18-jährigen Kindes zu verbuchen. Ich geh mal davon aus, dass der Kindsvater nach dem 18. Geburtstag eine Abänderung des Titels beantragen wird. Dann konnte ich für das Kind noch wenigstens auf den Rückstand was rausholen.

    Gibt es auch eine Möglichkeit, dass die Kindsmutter die Zahlungen auf den Rückstand erhält? Wie gesagt, sie ist die Antragstellerin.

    Danke vorab.

    Liane

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