Schlusstermin und gleichzeitige Aufhebung

  • ..und verteilt wird nicht mehr ? Oder betrifft dies nur Verfahren, wo nichts zum verteilen vorhanden ist?
    Das habe ich jetzt schon häufiger gesehen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wir heben auch sofort auf. Und ein Protokoll/Vermerk machen wir auch nicht.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Das hatte ich mich auch gefragt. Die Fristen sind alle abgelaufen, es ist nichts eingegangen. Nun könnte ich natürlich noch in die Akte schreiben, es ist nix gekommen, aber das war mir dann doch irgendwann zu doof ;).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Wir machen nach wie vor eine Niederschrift, ich persönlich finde das sehr schön :D Da steht dann drin, dass keine Anträge zu den "TOPs" gekommen sind oder eben doch, je nachdem und dann steht auch noch drin, was ich vom Verwalter gerne hätte, Bestallung zurück oder Verteilung oder ergänzende Schlussrechnung.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wir machen nach wie vor eine Niederschrift, ich persönlich finde das sehr schön :D Da steht dann drin, dass keine Anträge zu den "TOPs" gekommen sind oder eben doch, je nachdem und dann steht auch noch drin, was ich vom Verwalter gerne hätte, Bestallung zurück oder Verteilung oder ergänzende Schlussrechnung.

    Ja wie, nu muss es auch noch schön sein :D

    (Mach' das hier auch so, wie wohl die Mehrheit.)

  • Der Inhalt ist egal, solange alles hübsch ist. (Insiderwitz)

    Scherz beiseite:

    Fertigen Richter in schriftlichen Verfahren eine Niederschrift an, wenn sie sich zu irgendeinem maßgeblichen Zeitpunkt mit der Akte befasst haben?

  • Ich mache es zwar auch nicht (mehr). Aber ich kann das schon verstehen. Und Aktenvermerke sind ja auch allgemein üblich. Und warum soll man dann nicht einen Vermerk fertigen, in dem man aufnimmt, dass nach Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben, kein RSB-Versagungs-Antrag eingelegt wurde etc.. Ich sehe das mittlerweile aber auch so, dass das nur reine Zeitverschwendung ist.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich mache es zwar auch nicht (mehr). Aber ich kann das schon verstehen. Und Aktenvermerke sind ja auch allgemein üblich. Und warum soll man dann nicht einen Vermerk fertigen, in dem man aufnimmt, dass nach Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben, kein RSB-Versagungs-Antrag eingelegt wurde etc.. Ich sehe das mittlerweile aber auch so, dass das nur reine Zeitverschwendung ist.

    Kann man alles. Aber eine "Protokoll(?)-Niederschrift" im schriftlichen Verfahren ?
    "Es erschien zum nie anberaumten mündlichen Termin: zwangsläufig niemand. Es wurde gleichwohl mal festgestellt, dass ... "

    Klar, kann man machen, wer Spaß dran hat.
    Habe ich seit persönlicher Umsetzung des schriftlichen Verfahrens in IK-Verfahren vor 14 Jahren aber seitdem noch nie gemacht, klappt !

    (Meine Güte, ist das auch schon wieder 14 Jahre her; wie schnell doch die Zeit vergeht und manche machen noch heut ein Protokoll, weil's halt so schön ist/war ...)

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