Macht ihr in den Neuverfahren (Antrag nach 30.06.2014) das Protokoll für den Schlusstermin und gleichzeitig die Aufhebung, oder wartet ihr mit der Aufhebung noch etwas ab?
Schlusstermin und gleichzeitige Aufhebung
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Protokoll für den Schlusstermin
Nein, da entbehrlich.
und gleichzeitig die Aufhebung,
Ja, wenn es nichts zu verteilen gibt.
oder wartet ihr mit der Aufhebung noch etwas ab?
Was soll das bringen?
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..und verteilt wird nicht mehr ? Oder betrifft dies nur Verfahren, wo nichts zum verteilen vorhanden ist?
Das habe ich jetzt schon häufiger gesehen. -
Wenn nichts zu verteilen ist, wird gleich aufgehoben. Problem: man kommt jetzt ganz schnell auf 6 Verfahrensjahre in der WVP
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Oder betrifft dies nur Verfahren, wo nichts zum verteilen vorhanden ist?
Ja.
Problem: man kommt jetzt ganz schnell auf 6 Verfahrensjahre in der WVP
Was ist daran ein Problem? Das kostet dann halt € 119,00 mehr, ist aber so gewollt, daher also egal.
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Wir heben auch gleich auf, wenn nichts zu verteilen ist, ansonsten nach Nachweis der Schlussverteilung.
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Wenn keine Verteilung notwendig ist, heben wir auch gleich auf. Zusammen mit der Aufhebung bestellen wir dann auch gleich den TH WVP.
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Wir heben auch sofort auf. Und ein Protokoll/Vermerk machen wir auch nicht.
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Wir heben auch sofort auf. Und ein Protokoll/Vermerk machen wir auch nicht.
Echt? Wir machen ein Aktenvermerk (Forum STAR-Bezeichnung). Wie bestätigt ihr das SVZ?
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Was soll das für eine Bestätigung sein?
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Analog der Neu-Verfahren heben wir auch alte IK-Verfahren gleich mit ST auf, wenn keine Verteilung notwendig ist.
Das läuft gut. Wir sind viel schneller geworden. -
Was soll das für eine Bestätigung sein?
"SVZ wird bestätigt." (da keine Einwendungen)
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Für diese Bestätigung ist kein Erfordernis ersichtlich. Das Schlussverzeichnis ist eine vom Gericht nicht einmal zu prüfende Verwaltererklärung.
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Das hatte ich mich auch gefragt. Die Fristen sind alle abgelaufen, es ist nichts eingegangen. Nun könnte ich natürlich noch in die Akte schreiben, es ist nix gekommen, aber das war mir dann doch irgendwann zu doof ;).
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Wir machen nach wie vor eine Niederschrift, ich persönlich finde das sehr schön Da steht dann drin, dass keine Anträge zu den "TOPs" gekommen sind oder eben doch, je nachdem und dann steht auch noch drin, was ich vom Verwalter gerne hätte, Bestallung zurück oder Verteilung oder ergänzende Schlussrechnung.
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Wir machen nach wie vor eine Niederschrift, ich persönlich finde das sehr schön Da steht dann drin, dass keine Anträge zu den "TOPs" gekommen sind oder eben doch, je nachdem und dann steht auch noch drin, was ich vom Verwalter gerne hätte, Bestallung zurück oder Verteilung oder ergänzende Schlussrechnung.
Ja wie, nu muss es auch noch schön sein
(Mach' das hier auch so, wie wohl die Mehrheit.)
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Der Inhalt ist egal, solange alles hübsch ist. (Insiderwitz)
Scherz beiseite:
Fertigen Richter in schriftlichen Verfahren eine Niederschrift an, wenn sie sich zu irgendeinem maßgeblichen Zeitpunkt mit der Akte befasst haben?
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Ich mache es zwar auch nicht (mehr). Aber ich kann das schon verstehen. Und Aktenvermerke sind ja auch allgemein üblich. Und warum soll man dann nicht einen Vermerk fertigen, in dem man aufnimmt, dass nach Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben, kein RSB-Versagungs-Antrag eingelegt wurde etc.. Ich sehe das mittlerweile aber auch so, dass das nur reine Zeitverschwendung ist.
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Bei uns bringen die Geschäftsstellen vor der Aktenvorlage zu schriftlichen Terminen (BT/PT, nPT, ST, § 300) einen Vermerk "kein Eingang" (oder abweichend, wenn doch einmal etwas gekommen ist) an.
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Ich mache es zwar auch nicht (mehr). Aber ich kann das schon verstehen. Und Aktenvermerke sind ja auch allgemein üblich. Und warum soll man dann nicht einen Vermerk fertigen, in dem man aufnimmt, dass nach Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben, kein RSB-Versagungs-Antrag eingelegt wurde etc.. Ich sehe das mittlerweile aber auch so, dass das nur reine Zeitverschwendung ist.
Kann man alles. Aber eine "Protokoll(?)-Niederschrift" im schriftlichen Verfahren ?
"Es erschien zum nie anberaumten mündlichen Termin: zwangsläufig niemand. Es wurde gleichwohl mal festgestellt, dass ... "Klar, kann man machen, wer Spaß dran hat.
Habe ich seit persönlicher Umsetzung des schriftlichen Verfahrens in IK-Verfahren vor 14 Jahren aber seitdem noch nie gemacht, klappt !(Meine Güte, ist das auch schon wieder 14 Jahre her; wie schnell doch die Zeit vergeht und manche machen noch heut ein Protokoll, weil's halt so schön ist/war ...)
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