Kosten bei Verzicht auf Absonderungsrecht

  • Folgender Sachverhalt in einem masselosen IN Verfahren:

    Die Bank als Sicherungsgläubigerin möchte das der IV das KFZ verwertet und übergibt diesem die Fahrzeugpapiere. Der IV hingegen gibt daraufhin das KFZ an die Sicherungsgläubigerin zur Verwertung frei und schickt die Fahrzeugpapiere zurück. Zudem bitte er um Zahlung der Feststellungspauschale nach Verwertung des Kraftfahrzeuges.

    In der Zwischenzeit lässt die Stadt das KFZ von der Haustür des Schuldners abschleppen, da der Schuldner aus welchem Grund auch immer die Kennzeichen abmontiert hatte.

    Was ist, wenn die Bank auf ihr Absonderungsrecht verzichtet und den Wagen vom Abschleppdienst nicht abholt ( besteht zu befürchten weil nach neuen Erkenntnissen die Verwertungskosten den zu erwartenden Verkaufserlös eventuell übersteigen). Da würde sich die Frage stellen, wer die Abschleppkosten und die sonstigen Kosten (z.B. Verschrottungskosten) des Abschleppdienst bezahlt. Der IV oder die Bank ?

  • Hallo,

    wir hatten als absonderungsberechtigter Bankgläubiger vor einigen Jahren mal ein ähnlichen Fall (ging glaube ich sogar bis zum OLG). Es war zwar ein anderes Sicherungsgut, aber das Ergebnis war, da wir rechtzeitig und für alle Beteiligten deutlich erkennbar auf unser Absonderungsrecht verzichtet hatten, dass die Kosten (Rodungskosten für unverkäuflichen Baumbestand auf Pachtland) auch nicht mehr von uns eingefordert werden konnten, sondern der Verpächter diese nur zur Tabelle anmelden konnte.

    Gruß

    Bänker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!