Folgender Sachverhalt in einem masselosen IN Verfahren:
Die Bank als Sicherungsgläubigerin möchte das der IV das KFZ verwertet und übergibt diesem die Fahrzeugpapiere. Der IV hingegen gibt daraufhin das KFZ an die Sicherungsgläubigerin zur Verwertung frei und schickt die Fahrzeugpapiere zurück. Zudem bitte er um Zahlung der Feststellungspauschale nach Verwertung des Kraftfahrzeuges.
In der Zwischenzeit lässt die Stadt das KFZ von der Haustür des Schuldners abschleppen, da der Schuldner aus welchem Grund auch immer die Kennzeichen abmontiert hatte.
Was ist, wenn die Bank auf ihr Absonderungsrecht verzichtet und den Wagen vom Abschleppdienst nicht abholt ( besteht zu befürchten weil nach neuen Erkenntnissen die Verwertungskosten den zu erwartenden Verkaufserlös eventuell übersteigen). Da würde sich die Frage stellen, wer die Abschleppkosten und die sonstigen Kosten (z.B. Verschrottungskosten) des Abschleppdienst bezahlt. Der IV oder die Bank ?