Im Grundbuch ist seit 2005 eine Grundschuld ohne Brief eingetragen.
Im Jahr 2006 wurde für die Grundschuld ein Vorrang vor einem Recht in Abteilung II eingetragen.
Im Jahr 2010 wurde die Grundschuld abgetreten. Dies wurde ebenfalls im Grundbuch eingetragen.
Mir liegt nun ein eintragungsfähiger Briefausschluss vor.
M.E. sind auf dem Brief sämtliche Texte aus dem Grundbuch vorzutragen. Ich würde also erst den ursprünglichen Text mit dem alten Gläubiger vermerken und den Gläubiger röten. Es folgt der Rangvermerk, die Abtretung und die jetzige Eintragung des Briefausschlusses. Alles jeweils mit den ursprüngliche Eintragungsdaten.
Wie macht Ihr das?