Erbbaurecht für Sohn eingetragen. Eltern überlassen Teilfläche, auf der es ausgeübt wird an Sohn.
An Teilfäche eingetragene Belastungen werden übernommen. Es ist am gesamten Grundstück ein Vorkaufsrecht für das ganze Grundstück für den jew. Erbbauberechtigten eingetragen.
Bei der Messungsanerkennung/Auflassung wird die Teilaufhebung des Erbbaurechts am Restgrundstück vereinbart. Vorkaufsrecht wird nicht erwähnt.
Am Restgrundstück stehen lassen und auf das neue Erbbaurechtsgrundstück mit übernehmen?