Teilaufhebung Erbbaurecht und Vorkaufsrecht

  • Erbbaurecht für Sohn eingetragen. Eltern überlassen Teilfläche, auf der es ausgeübt wird an Sohn.
    An Teilfäche eingetragene Belastungen werden übernommen. Es ist am gesamten Grundstück ein Vorkaufsrecht für das ganze Grundstück für den jew. Erbbauberechtigten eingetragen.

    Bei der Messungsanerkennung/Auflassung wird die Teilaufhebung des Erbbaurechts am Restgrundstück vereinbart. Vorkaufsrecht wird nicht erwähnt.

    Am Restgrundstück stehen lassen und auf das neue Erbbaurechtsgrundstück mit übernehmen?

  • Bei einer Gesamtaufhebung des Erbbaurechts bestehen verschiedene Meinungen, was mit einem subj. ding. Vorkaufsrecht am Erbbaugrundstück passiert, s. RNr. 1871 Schöner, Grundbuchrecht.
    Der BGH neigt zu der Meinung, dass es mit dem Erbbaurecht untergeht. Das wird auch bei einer Teillöschung so sein, aber nur bezüglich des abgeschriebenen (Rest-) Grundstücksteils. Es wäre also am Restgrundstück nach Anhörung des Erbbauberechtigten zu löschen wenn man dem BGH folgt.
    Treib es doch zum BGH :) Der Schöner schreibt ja "bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Klärung...."

  • Ob das wirklich auch bei einer Teilaufhebung so ist, wo doch auch der Ausübungsbereich beschränkt war???
    Der Wille der Parteien war lt. Bestellung offenbar schon, dass der Erbbauberechtigte auch das Recht haben sollte, die Restfläche zu erwerben ("Vorkaufsrecht für das ganze Grundstück"). Und anders als bei der Gesamtaufhebung gibt es ja auch noch einen Erbbauberechtigten.

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