Erfahrungsstufen Bundeswehr - Landesbeamte ?

  • Huhu, wie sieht das eigentlich aus mit den Erfahrungsstufen aus der Bundeswehr und Übertragung danach ? Kennt sich wer aus und hat vielleicht auch paar Rechtsquellen?

  • Berlin kann ich dir die formale Rechtslage (meine Auffassung) mitteilen - wie die Verwaltung das umsetzt bzw. ob ich ins Widerspruchs- / Klageverfahren musste, kann ich dir Anfang 2018 sagen.
    Bitte beachte: Ich war Offz und werde daher wohl anders behandelt als die Fw / Uffze / StUffze.

    Alles meine persönliche Leseweise der Normen:
    (Selbstverständlich wird hier ein rein fiktiver Fall diskutiert! Keinesfalls darf das hier als Rechtsberatung o. Ä. verstanden werden.)

    Als Uffz o. / m. P. muss deine Erfahrungsstufe nicht anerkannt werden (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz ÜF Berlin).
    Allerdings kann dir die Zeit bei der Bw teilweise als förderliche Zeit anerkannt werden (§ 28 Abs. 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz ÜF Berlin). Hier laufen wohl grad auch Klageverfahren...(weil es offensichtlich nicht geschehen ist).

  • Schon krass, wie unterschiedlich die Regelungen diesbezüglich scheinbar sind.

    Nach meiner Recherche verweist in Niedersachen § 1 Abs. 2 des NBesG auf § 28 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes i.d.F. vom 31.08.2006, wonach eine volle Anrechnung erfolgen müsste. Irgendwie wundert mich das, da ich im Bekannten- und Kollegenkreis schon anderes gehört habe und erstmal davon ausgegangen bin ohne eine volle Anrechnung übernommen zu werden.

    Aber hey, vielleicht frage ich einfach mal bei der OFD nach ;).

  • Ich hab das jetzt nur überflogen und sehe nicht durch, ob NI jetzt nach Alter oder Erfahrungsstufen vorgeht...

    Ist aber auch egal, so wie ich das lese wird jede Dienstzeit bei einem ÖR Dienstherren gleichwertig angerechnet - damit sollte deine Einschätzung richtig sein.

  • Es kommt (noch immer) darauf an.

    Für Sachsen:

    Berufssoldat/SaZ - Berücksichtigung (+) § 28 I Nr. 1 SächsBesG

    GWD/FWD - Berücksichtigung (+) sofern ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Wehrdienst und Aufnahme des Beamtenverhältnisses besteht, § 28 I Nr. 2 SächsBesG, ansonsten (-)

    So zumindest nach Lesart der Anlage 1 des Rundschreibens des SMF vom 16.01.2014.

    Bei mir führte es zu dem lustigen Ergebnis, dass meine FWD-Zeit zwar bei Berechnung der Dienstjubiläumszeit berücksichtigt wurde, jedoch keine Anrechnung bei den Erfahrungsstufen stattfand. Diese Ungleichbehandlung (SaZ - FWD) leuchtet mir noch immer nicht wirklich ein... :gruebel:

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Offz-Erfahrungszeiten werden anerkannt.
    Wie es mit Fw-/Uffz-Erfahrungszeiten aussieht weiß ich nicht - die Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Anerkennung besteht jedoch theoretisch!

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