Ich bearbeite seit kurzem Insolvenzsachen und habe hier ein Verfahren, in welchem der Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren bereits letztes Jahr war. Schuldnerin ist eine GmbH. Der Geschäftsführer hat den angemeldeten Forderungen widersprochen. Ist auch in der Tabelle so vermerkt. Nicht aber im Prüfungsvermerk. Kann dieser Prüfungsvermerk berichtigt werden?
Berichtigung Prüfungsvermerk
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Welchen Prüfungsvermerk meinst Du denn genau?
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Vermutlich ist eine Art "Protokoll" über den schriftlichen Prüfungstermin gemeint.
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Dürfte über § 164 ZPO gehen.
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Vermutlich ist eine Art "Protokoll" über den schriftlichen Prüfungstermin gemeint.
Der Vermerk sieht bei mir immer nur aus : "... : Siehe Tabelle"
Dort ist der Widerspruch der Schuldnerin dann eingetragen.
Muss ich nichts "berichtigen". -
Dürfte über § 164 ZPO gehen.
Hier aber wohl nicht anwendbar, da im schriftlichen Verfahren keine "Protokolle" zu erstellen sind.
Gleichwohl dürfte es niemand ernsthaft interessieren, wenn das schriftliche "Protokoll" berichtigt/ergänzt wird, da es mangels Bedeutung jetzt oder berichtigt/ergänzt niemand interessieren wird. Es dürfte eine eigentümliche Besonderheit in Insolvenzverfahren darstellen, dass als "Protokoll" deklariertes Abschreiben des Akteninhalts erfolgt.
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