• Hallo,

    ich habe einen Titel mit folgendem Inhalt vorliegen:

    1. ...Der Versäumnisbeschluss vom 01.04.2014 wird unter der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an den gemeinsamen Sohn ... laufenden Kindesunterhalt in Abänderung der Jugendamtsurkunde vom .... zu zahlen.
    2. ... Des Weiteren wird der Antragsgegner verpflichtet, rückständige Unterhaltsbeträge über die bereits vorliegenden Titulierungen hinaus für den Zeitraum von Dezember 2013 bis einschließlich August 2014 in Höhe von 500,00 € zu zahlen.

    Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen und der Versäumnisbeschluss vom ... aufgehoben.

    Meine Frage:
    Ich würde jetzt den Versäumnisbeschluss, die Jugendamtsurkunde und den letzten Titel bei der Vollstreckung beifügen. Brauche ich hier vom Versäumnisbeschluss eine vollstr. Ausfertigung oder reicht eine einfache?

    Danke vorab

    Liane

  • Du brauchst auch vom Versäumnisbeschluss eine vollstreckbare Ausfertigung, da du ja auch Ansprüche daraus geltend machen willst. Du hast ja geschrieben "über die bereits vorliegenden Titulierungen hinaus"

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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