Hallo zusammen,
ich habe heute einen Berichts- und Prüfungstermin (Präsenz).
Schuldnerin ist eine GmbH; in der Masse enthalten ist ein recht werthaltiges Grundstück, das bis ca. zur Hälfte des Verkehrswerts mit
Absonderungsrechten belastet ist
Gläubigerin ist eine Sparkasse.
Ein ANDERER Gläubiger wird heute , vertr. d. einen anwalt, auf eine Beschlussfassung hinwirken wollen, nach der der IV die laufenden Darlehenszinsen aus der Masse (soweit leistungsfähig)
an die Bank gezahlt werden.
Grund dafür soll sein, dass die Bank sonst eine Zwangsversteigerung einzuleiten droht...
ist das zulässig?
ich denke nein!, es widerspricht dem Wesen des Insolvenzverfahrens die Ansprüche eines Absonderungsgläubigers vorab aus der Masse und nicht nur aus dem Erlös des verwerteten Objekts zu bedienen...
=> nichtiger Beschluss
was meint ihr?
Mir ist nichts bekannt, aber ich halte es für wahrscheinlich, dass der andere Gläubiger wg irgendwelcher Rechtsbeziehungen (Bürgschaft? bspw.) ein besonderes Interesse daran hat, dass die Bank ihre
laufenden Zinsen kriegt...würdet ihr da weiter ausforschen? (Vorher?; Im Termin?) wg. eines möglichen Stimmrechtsausschlusses
Vielen Dank schonmal