Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz

  • Heute morgen auf meinem Schreibtisch vorgefunden -

    die 21. Auflage.


    ich habe fast nicht mehr dran geglaubt, dass sie erscheint.
    Diese Auflage verspricht laut Rückseite eine Vertiefung und Erweiterung der Kommentierung, hat aber wniger Seiten als meine alte, 18. Auflage.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Kurt Stöber ist am 01.04.2016 verstorben.

    Damit hat uns - nach dem bereits am 23.10.2015 verstorbenen Notar Dr. Prof. Jörg Mayer - ein weiterer weithin bekannter und geachteter Kommentator und Begleiter der für uns Rechtspfleger so bedeutsamen Rechtsgebiete verlassen.

  • Ja, schon traurig.

    Wir haben überlegt, wer den Staffelstab nun übernimmt. Denn das Gebiet, dass er begleitet hat, war groß. Für die Vollstreckung ein herber Verlust.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Kurt Stöber ist am 01.04.2016 verstorben.

    Damit hat uns - nach dem bereits am 23.10.2015 verstorbenen Notar Dr. Prof. Jörg Mayer - ein weiterer weithin bekannter und geachteter Kommentator und Begleiter der für uns Rechtspfleger so bedeutsamen Rechtsgebiete verlassen.

    Noch ein weiterer Großer ist von uns gegangen. Mitte März starb Theodor Morvilius, den Starnberger Absolventen sicherlich noch als Dozent in Erinnerung, als Autor im Grundbuch-, Vollstreckungs- und ZVG-Recht fleißig gewesen. Ruhe auch du in Frieden.

  • und in dieser sind die bisherigen Randnummer mal ganz neu durchnummeriert worden.....

    Folgt man dem Link, sieht man: „Autor: Stöber“

    Er kommentiert also noch drei Jahre über seinen Tod hinaus.

    Wer dem Satz folgt De mortuis nil nisi bene, liest jetzt bessere nicht weiter.

    Ein Drittschuldner schickt mir gestern eine Drittschuldnererklärung mit 4 cm Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen, die endet mit:

    a. A. ohne Begründung: Stöber

    Damit sind symptomatisch gleich zwei der drei Krankheiten Stöbers angesprochen: Es fehlten Begründungen, gegenteilige Auffassungen und sogar Rechtsprechung ließ er weg.

    Die dritte ist: er zitierte zum „Beleg“ sich selbst.

    Das ist unseriös.

    Zu der o. g. Drittschuldnererklärung: Das ist in ca. 10 Jahren der 5. Vorfall dieser Art hier in der Kanzlei. In einem Fall traf es die Gegenseite. Stöber hatte im Zöller unerwähnt gelassen, dass der BGH (in BGHZ!) das Gegenteil denkt. In einem anderen Fall war ich schon am Korrekturlesen einer von mir diktierten Drittschuldnerklage ans Arbeitsgericht, als ich nochmal ein ganz anderes Detail nachschlug und bei Musielak zufällig fand, dass das BAG ganz anders entschieden hatte als es in der „Forderungspfändung“ stand. Was dachte der sich eigentlich. Der dritte Vorfall war: Im HRP zitierte er in einer Fußnote eine Entscheidung zur Grundschuld, ohne kenntlich zu machen, dass andere Gerichte dieser Minderauffaasung nicht folgten. Und in einem PfüB-Antrag, bei dem unsere ZwV-Mitarbeiterin den Textbaustein aus der „Forderungspfändung“ hatte, änderte der Rechtspfleger die Formulierung mit Hand ab. Sei sonst nicht pfändbar. Ich am Telefon: Steht so im Stöber. Rechtspfleger (wegwerfend): Ja, de Schdeeba! Here Se uff! - Der Rpfl. hatte also noch n Stück Ehre im Leib.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • ..Folgt man dem Link, sieht man: „Autor: Stöber“

    Er kommentiert also noch drei Jahre über seinen Tod hinaus.


    ...

    Jetzt stellt sich auch heraus, dass Otto Pallandt längst tot ist - ein Skandal jagt den nächsten.:(


    Wenn ich dem Link folge steht da unter Informationen zu den Autoren: ..... Von der 11. bis zur 21. Auflage bearbeitet von [Blockierte Grafik: https://www.beck-shop.de/_resources/img/bullet-arrow.gif]Kurt Stöber†, Regierungsdirektor

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Jeder weiß, dass die Kommentierungen von Stöber auch ihre Schwächen hatten. Aber warten wir mal ab, bis wir alle 87 Jahre alt sind und ob wir dann überhaupt noch einen Stift halten können.

    Ich halte es jedenfalls nicht für einen guten Stil, diese Dinge, die schon lange bekannt waren, dem Autor nun posthum hinterher zu werfen. Man sollte die Leute dann schon zu deren Lebzeiten beschimpfen. So halte ich das wenigstens. Gefällt zwar auch nicht jedem, aber das ist wenigstens ehrlich.

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