Hallo Zusammen,
ich brauche nochmal euren Rat:
Habe einen Erbscheinsantrag, Ehefrau verstorben, hinterlässt Ehemann und 3 Kinder. Erbfall nach 17.8.15
Zum Zeitpunkt des Todes war sie deutsche Staatsangehörige und auch in Deutschland wohnhaft.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung war Sie jedoch, ebenso wie ihr Ehemann türkische Staatsangehörige. (Eheschließung 1987, Deutsche erst seit 2000/2001)
Wie ist das jetzt mit der Europäischen Erbrechtsverordnung?
Gilt diese Nachlasseinheit, d. h. alles nach deutschem Erbrecht, weil gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland?
Oder ist der Güterstand getrennt zu beurteilen? Dann m. E. Errungenschaftsgemeinschaft, = alle zu gleichen Teilen je 1/4 !?
Es ist keinerlei Erklärung abgegeben oder Rechtswahl oder so getroffen worden...
Bin leider nicht so fit das die EurErbrVO angeht, da ich noch keine Schulung besuchen konnte...
Danke schonmal für eure Hilfe