Liebe Mitstreiter,
eine Mitarbeiterin im einfachen Dienst ist per Geschäftsverteilungsplan Führungskraft geworden. Dafür gibt es eine gesonderte Amtszulage nach dem Landesbesoldungsgesetz.
Nun erweist sie sich als nicht wirklich fähig und sie soll von der Aufgabe entbunden werden. Sie möchte dies auf keinen Fall und ist auch noch im örtlichen Personalrat tätig.
Wenn es diese Zulage nicht geben würde, würde ich meinen, dass es reicht, den GVP zu ändern und jemand anderem diese Aufgabe zuzuweisen. Diese Zulage verunsichert mich aber nun ein wenig. Die Tätigkeit im PR dürfte m.E. kein Problem darstellen, da es keine Umsetzung in eine andere Abteilung gibt, sondern sie weiterhin dort tätig sein muss (einfacher Dienst).
Hat jemand Denkanstöße für mich?
Danke und einen schönen Sonntag.
Susa