Absetzung Führungskraft

  • Liebe Mitstreiter,

    eine Mitarbeiterin im einfachen Dienst ist per Geschäftsverteilungsplan Führungskraft geworden. Dafür gibt es eine gesonderte Amtszulage nach dem Landesbesoldungsgesetz.

    Nun erweist sie sich als nicht wirklich fähig und sie soll von der Aufgabe entbunden werden. Sie möchte dies auf keinen Fall und ist auch noch im örtlichen Personalrat tätig.

    Wenn es diese Zulage nicht geben würde, würde ich meinen, dass es reicht, den GVP zu ändern und jemand anderem diese Aufgabe zuzuweisen. Diese Zulage verunsichert mich aber nun ein wenig. Die Tätigkeit im PR dürfte m.E. kein Problem darstellen, da es keine Umsetzung in eine andere Abteilung gibt, sondern sie weiterhin dort tätig sein muss (einfacher Dienst).

    Hat jemand Denkanstöße für mich?

    Danke und einen schönen Sonntag.

    Susa

  • Ist sie Beamtin oder Angestellte?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wenn sie den Dienstposten bereits übertragen bekommen hat, ist die Versetzung gegen den Willen auf einen niedrigeren Dienstposten in der Tat nicht ganz einfach. Deshalb gibt es i. d. R. eine befristete Einarbeitungszeit.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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