Schuldner beim Drittschuldner angeblich nicht bekannt - Umlaut im Namen


  • Das Bundeszentralamt für Steuern kann nur bestimmte Stammdaten der Konten/Depots von den Kreditinstituten bzw. den von ihnen beauftragten Rechenzentren abrufen. Dies sind die Konto-/Depotnummer, der Tag der Errichtung und Auflösung, die Namen und Geburtsdaten der jeweiligen Inhaber und Verfügungsberechtigten sowie die Namen und die Anschriften der abweichend wirtschaftlich Berechtigten. Kontostände oder Kontobewegungen werden nicht ermittelt.

    Streng genommen steht da übrigens nichts von der Anschrift des Kontoinhabers... :eek:

    Wie sich zeigt, haben die "bestimmten Stammdaten" der Konten/Depots, die vom Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden können, ja ausgereicht, Konten des Schuldners bei der Bank festzustellen. Also ist immer noch unklar, warum zwar das Bundeszentralamt für Steuern Daten zum Schuldner ermitteln konnte, die Bank hingegen beim Eingang des PFÜB nicht. Irgendwo ist da der Wurm drin. Vielleicht gehört auch das EDV-Programm, das die Bank zur Abfrage verwendet, überarbeitet, so dass bei der alphabetischen Namensabfrage auch Umlaute berücksichtigt werden. :confused:

  • Zudem sollte allgemein bekannt sein, dass auch heute noch mancherorts ä, ö und ü als ae, oe und ue geschrieben werden. Es mag auch Namen geben, die wirklich so geschrieben werden. Aber wie ein Vorredner, wenn die Identität unzweifelhaft ist, ist die abweichende Schreibweise unschädlich.


    Kommt es an anderen VG auch relativ oft vor, dass bekannte deutsche Namen durch Großgläubiger statt z. B. mit "ü" mit "ue" geschrieben werden?

    In meinem konkreten Fall (Name abgeändert) einer deutschen Schuldnerin lauten Titel (VB) und Pfüb-Antrag auf "Mueller" statt auf "Müller" (Schuldnerin gerichtsbekannt). Eine Vorpfändung wurde ausgebracht, adressiert allerdings an "Müller".

    Geben die Schuldner gelegentlich ihre Familiennamen (bewusst) in unzutreffender Schreibweise an oder woher kommt das? :gruebel: Dürfte ja nun jedem klar sein, dass die Schreibweise "Mueller" wohl die ganz große Ausnahme ist (falls überhaupt existent).

    Akzeptieren die Banken die Pfändung trotzdem?

  • "oe" statt "ö" dürfte eigentlich recht unbedenklich sein, viele Computertastaturen bieten im Übrige keinen Umlaut an

  • Dann sind es eindeutig die falschen Tastaturen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • "oe" statt "ö" dürfte eigentlich recht unbedenklich sein, viele Computertastaturen bieten im Übrige keinen Umlaut an


    Weshalb sollte ein in Deutschland ansässiger Großgläubiger(-vertreter) nichtdeutsche Tatsaturen verwenden? :gruebel: Ich hatte noch nie eine Tastatur ohne Umlaute, weder privat noch dienstlich.

    Aus Kostengründen beispielsweise. Vielfach sind diese Dinge im Ausland erhelich kostengünstiger...

  • "oe" statt "ö" dürfte eigentlich recht unbedenklich sein, viele Computertastaturen bieten im Übrige keinen Umlaut an


    Weshalb sollte ein in Deutschland ansässiger Großgläubiger(-vertreter) nichtdeutsche Tatsaturen verwenden? :gruebel: Ich hatte noch nie eine Tastatur ohne Umlaute, weder privat noch dienstlich.

    Aus Kostengründen beispielsweise. Vielfach sind diese Dinge im Ausland erhelich kostengünstiger...


    Dann müssten die Banken vielleicht entsprechende Pfändungen mal ablehnen, um eine Änderung bei den Gläubigern zu erreichen. Schließlich gibt es ja tatsächlich Menschen, die "Mueller" und nicht "Müller" heißen.

    Und wenn ein Kunde "Hans Mueller" bei der Bank nicht bekannt ist, geht die Pfändung dann eben ins Leere. :cool:

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