Hallo.
Mir wurde ein Nachlassverzeichnis eingereicht, in dem auch noch diverse ausstehende Forderungen gegenüber Dritten (gewährtes Privatdarlehen, erwartete Versicherungsrückzahlungen) aufgeführt wurden. Darf/Muss ich diese zum Nachlasswert hinzurechnen? Ob und wann diese Beträge gezahlt werden, weiß ich aber ja nicht, sodass ich eigentlich dazu tendieren würde, sie nicht mit aufzunehmen. Bin mir allerdings unsicher und wäre für Antworten dankbar.