Nachlasswert - Forderungen gegen Dritte

  • Hallo.

    Mir wurde ein Nachlassverzeichnis eingereicht, in dem auch noch diverse ausstehende Forderungen gegenüber Dritten (gewährtes Privatdarlehen, erwartete Versicherungsrückzahlungen) aufgeführt wurden. Darf/Muss ich diese zum Nachlasswert hinzurechnen? Ob und wann diese Beträge gezahlt werden, weiß ich aber ja nicht, sodass ich eigentlich dazu tendieren würde, sie nicht mit aufzunehmen. Bin mir allerdings unsicher und wäre für Antworten dankbar.

  • Die Forderungen sind selbstverständlich zu berücksichtigen.

    Lt. Sachverhalt ist keine Rede davon, dass diese Forderungen uneinbringlich wären. Wann die Forderungen getilgt werden, ist keine Frage ihrer Existenz, sondern ihrer Fälligkeit.

  • :zustimm:
    Habe aber in einem Einzelfall Forderungen auch schon mal nicht berücksichtigt, weil der Erbe den Vordruck persönlich bei mir abgegeben und dabei - glaubhaft - erläutert hat, dass die Forderung uneinbringlich sei und zwar auch für die Zukunft. Das war aber eine Ausnahme und hat der Erbe auch von sich aus vorgetragen, ich habe also nicht deswegen nachgefragt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!