Kosten - Einziehung / Kraftloserklärung eines Erbscheins

  • Schönen Guten Tag!

    Aufgrund nachträglich aufgefundenen Testaments wurde der erteilte Erbschein von Amts wegen eingezogen.

    Der Richter schreibt im Einziehungsbeschluss:
    "Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen."

    Die erteilte 1. Ausfertigung wurde nicht vorgelegt.

    Im Beschluss zur Kraftloserklärung eines Erbscheins schreibt der Richter:
    "Die Kosten der Kraftloserklärung trägt G.S."

    Sehe ich das Richtig, dass G.S. nicht nur die Veröffentlichungskosten und ZU-Kosten für diesen Beschluss trägt, sondern auch die 0,5 Gebühr gem. KV12215?

    Danke fürs Antworten! :)
    Döner

  • Hallo :)

    sorry, ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch..

    In meinem Nachlassverfahren wurde bereits von meiner Vorgängerin der Erbschein eingezogen, da nachträglich ein Testament abgegeben wurde. Über die Kosten wurde jedoch bei der Einziehung nicht entschieden, deshalb habe ich es nachgeholt und die Kosten der Person auferlegt, die den Erbschein verspätet eingereicht hat und diese hat natürlich Beschwerde gegen meine Entscheidung eingereicht...

    Wenn ich der Beschwerde nun nicht abhelfe, lege ich das Ganze doch dem LG vor oder?

    vielen Dank schon mal :)

  • Wenn sich der Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz richtet, dann dürfte es sich um eine Erinnerung nach § 81 I GNotKG handeln; die Beschwerde wäre dann erst zulässig gegen die Entscheidung über die Erinnerung, § 81 II GNotKG. Liegt der Beschwerdewert nicht über 200 EUR, ist die befristete Erinnerung nach § 11 II RPflG statthaft (BVerfG NJW 2000, 1709).
    Beschwerdegericht ist das OLG, § 81 III GNotKG, § 119 GVG.
    Siehe auch: Korintenberg/Fackelmann, 20. Aufl. 2017, GNotKG § 81 Rn. 153-154

    Einmal editiert, zuletzt von Bodil (8. August 2018 um 11:15) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Aber es ist doch keine Beschwerde bzw. Erinnerung gegen meine Kostenrechnung, die Beschwerde richtet sich dagegen, dass die Beschwerdeführerin überhaupt die Kostenschuldnerin sein soll.. Eine Kostenrechnung habe ich noch gar nicht gemacht..

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