Hallo,
ich habe zwei Zivilverfahren, in denen die Richterin gegen die Klägerin wegen unentschuldigten Ausbleibens im Termin, Ordnungsgeld festgesetzt hat, dass ich nun beitreiben soll.
In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob zusätzlich zu dem Ordnungsgeld Gerichtskosten anfallen , die ich mit berücksichtigen muss, und wenn ja nach welcher Vorschrift oder ob weitere Kosten nur die Zustellungsauslagen sind.
Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe
LG Christina