Guten Morgen,
im Nachlassverzeichnis wird unter dem Punkt "Kunstgegenstände, Schmuck, Sammlungen" eine "Pistole im Wert von 30 Euro" eingetragen. Ob es sich dabei um eine echte Waffe oder lediglich um ein Dekoobjekt handelt? Hätte gedacht, dass eine echte Pistole mehr wert ist.
Würde da jetzt einfach eine Mitteilung an das Rechts- und Ordnungsamt machen, sollen die selbst prüfen, ob es etwas zu veranlassen gibt?
Gibt’s bei Waffen im Nachlass sonst noch etwas zu beachten?
Schöne Arbeitswoche
Döner
Pistole im Nachlassverzeichnis eingetragen
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Guten Morgen,
Gibt’s bei Waffen im Nachlass sonst noch etwas zu beachten?
DönerFür das Gericht ? Wieso ?
Wenn , dann gibt's für einen bestellten Nachlasspfleger was zu beachten. -
Wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, dürfte der Betrag meiner Erfahrung nach o.k. sein.
Letztlich ist das aber egal. Denn wie werthaltig eine Sache ist, lässt sich in der NLP ohne aufwendige Recherchen oder eine Gutachtenerstellung oft nicht genau sagen.
Ist das aber so wichtig für dich? Macht es bei deinen Gerichtskosten so einen Unterschied, ob du bei der Waffe 30 oder 300 Euro ansetzt?
Bei Immobilien zum Beispiel, setze ich oft nur einen von mir frei geschätzten Wert an und sage das auch. Da geht es dann vielleicht (liegt in der Natur der Sache) gleich mal um einige 1000 Euro Differenz...
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Es gibt keine Nachlasspflegschaft.
Sorry, für die falsche Begriffverwendung, nicht Nachlassverzeichnis sondern Wertermittlungsbogen.
Den Wertermittlungsbogen haben die Erben eingereicht.
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Umso mehr ist das doch Jacke wie Hose....sei doch froh, dass die das Ding überhaupt angegeben haben. Was hättest du denn für einen Wert erwartet?
Gebrauchte (scharfe) Pistolen gibt es beim Büchsenmacher schon für ca. 100 Euro aufwärts...
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Ich denke, es geht weniger um den Wert als um die Frage, ob das Gericht etwas veranlassen muss (Mitteilungen z.B.).
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Ja das wird es wohl sein.
Eine Mitteilung an das Ordnungsamt kann ja nicht schaden.
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Ich denke auch, dass es Seitens des Nachlassgerichts nichts weiter zu veranlassen gibt.
Zum Wert kann ich nur Erfahrungsgemäß sagen, bis vor kurzem gab es ein Überangebot an gebrauchte Jagdwaffen und den dazugehörenden Fangschusspistolen. Da habe ich schon mal ein Konglomorat an Waffen für 400,0€ losbekommen, da war ich aber auch glücklich, einen Händler gefunden zu haben. Die Händler dürfen sich auch nicht zu viele Waffen in die Läden legen. Seit der Flüchtlingskrise scheint bei den Kleinwaffen ein wenig Bewegung nach oben in´s Spiel gekommen zu sein.
Bezüglich dem Umgang mit Waffenscheinpflichtigen Waffen geht es den Erben wie dem Nachlasspfleger. Entweder er hat eine Berechtigung, sie zu führen oder nicht. Dann ruft er halt beim Landratsamt die entsprechenden Beamten an und lässt sie abholen oder einen Händler kommen. Das wäre der saubere Weg ...
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Alles richtig , dennoch frage ich mich , inwieweit das Gericht hierbei involviert ist.
M.E. nur im Rahmen der Aufsicht bei einer Nachlasspflegschaft.
Ob es evtl. Mitteilungspflichten nach Waffengesetz gibt ? -
Alles richtig , dennoch frage ich mich , inwieweit das Gericht hierbei involviert ist.
M.E. nur im Rahmen der Aufsicht bei einer Nachlasspflegschaft.
Ob es evtl. Mitteilungspflichten nach Waffengesetz gibt ?Vorschriften kannste dem Nachlasspfleger auch nicht machen, Du kannst höchstens beobachten, was aus den Waffen geworden ist.
Eine Mitteilungspflicht ist mir nicht bekannt, aber es schadet sicher nicht, den Todesfall bei der Behörde im Landkreis anzuzeigen. In Thüringen sind letztes Jahr über 1700 Waffen verlustig gemeldet. Die Anzahl soll angeblkich stark angestiegen sein.
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Vorschriften kannste dem Nachlasspfleger auch nicht machen, Du kannst höchstens beobachten, was aus den Waffen geworden ist.
Wüsste nicht , dass die Überwachungstätigkeit des Gerichts auf mehr als beobachten ( z.B. bei Rechnungslegung ) hinausläuft. -
Vorschriften kannste dem Nachlasspfleger auch nicht machen, Du kannst höchstens beobachten, was aus den Waffen geworden ist.
Wüsste nicht , dass die Überwachungstätigkeit des Gerichts auf mehr als beobachten ( z.B. bei Rechnungslegung ) hinausläuft.@Steinkauz
genau das meinte ich, ein NaPfl. z.B. kann sich ja auch mal in einem Sachstand äußern etc.
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