Erbe verteilt, Nachsatz auf Umschlag, Testamentsauslegung

  • Ich habe ein Einzeltestament vorliegen in dem der EL seine " Ersparnisse wie folgt aufteilt...: meine zwei Kinder A und B erhalten 40 %, die Enkel und Urenkel C; D; E; F; G und H 60 % des übrigen Geldes" .
    Es sind also alle Erben namentlich benannt und exakt 100% aufgeteilt.

    Auf dem verschlossenen Umschlag steht: "X nicht vergessen, geb. am... Datum und als Unterschrift das Wort Opa.

    Ich habe dies nicht als Erbeinsetzung gesehen und X nicht berufen. Kurz vor dem Ableben des EL ist ein weiteres Urenkel geboren, welches nach Meinung der Eltern ebenfalls Erbe sein soll.

    Hätte er geschrieben: Erben sind meine beiden Kinder zu 40 % und den Rest teilen sich alle Enkel und Urenkel hätte ich kein Problem alle zu berufen.

    Aber so ?

    Einmal editiert, zuletzt von Max (7. März 2016 um 17:05)

  • Ist X der weitere Urenkel?
    M. E. kann der Vermerk auf dem Umschlag eine weitere letztwillige Verfügung sein.
    Eröffnen, falls noch nicht geschehen, und an alle (auch X) schicken.
    Wenn ein Erbscheinsantrag kommt, dann kannst Du Dir weitere Gedanken machen
    (wenn Du bei testamentarischer Erbfolge zuständig bist).

  • Ich habe den Umschlag mit eröffnet und an alle im eigentlichen Testament benannten Personen bekannt gegeben, sprich berufen. X ist ein Urenkel und einer der Enkel c ff. ist ein Elternteil, es besteht also Kenntnis. Aber X habe ich nicht berufen.

    Gesetzt den Fall man betrachtet den Nachtrag auf dem Umschlag als Erbeinsetzung, was bekommt X? Teilt er sich dann die 60% mit den übrigen Enkeln und Urenkeln, die beiden Kinder verbleiben bei den 40 %?

  • Ich weiß nicht ob die Unterschrift "Opa" analog der Unterschrift "Mutter" auszulegen ist. Da kannst Du, wenn Du willst ja mal vorab Rücksprache mit dem zuständigen Richter nehmen, wie er die Sache sieht. Somit weißt Du dann bei der Aufnahme des Erbscheinsantrages auch gleich Bescheid.

    Von der Quotelung her sehe ich das wie mein Vorposter 1/7 von 60%.

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