Ich habe ein Einzeltestament vorliegen in dem der EL seine " Ersparnisse wie folgt aufteilt...: meine zwei Kinder A und B erhalten 40 %, die Enkel und Urenkel C; D; E; F; G und H 60 % des übrigen Geldes" .
Es sind also alle Erben namentlich benannt und exakt 100% aufgeteilt.
Auf dem verschlossenen Umschlag steht: "X nicht vergessen, geb. am... Datum und als Unterschrift das Wort Opa.
Ich habe dies nicht als Erbeinsetzung gesehen und X nicht berufen. Kurz vor dem Ableben des EL ist ein weiteres Urenkel geboren, welches nach Meinung der Eltern ebenfalls Erbe sein soll.
Hätte er geschrieben: Erben sind meine beiden Kinder zu 40 % und den Rest teilen sich alle Enkel und Urenkel hätte ich kein Problem alle zu berufen.
Aber so ?