Berechtigungsverhältnis Rückauflassungsvormerkung

  • Die Ehegatten A und B sind im Grundbuch zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.

    Das Grundstück wird von Ihnen an ihren Sohn C verschenkt und aufgelassen.

    C bewilligt und beantragt die Eintragung einer bedingten Rückauflassungsvormerkung.

    Inder Urkunde ist nichts über das Berechtigungsverhältnis von A und B bezüglich der Rückauflassungsvormerkung erwähnt.

    Kann man dahingehend auslegen, dass an die Ehegatten A und B auch wieder zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft aufgelassen wird oder müssen Angaben zu Berechtigungsverhältnis nachgefordert werden?

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