Begründung von Wohnungseigentum für Minderjährige

  • Hallo,

    folgende Konstellation liegt mir vor: Minderjährige Kinder sind in Erbengemeinschaft Eigentümer eines Grundstücks. Die alleinerziehungsberechtige Mutter der Minderjährigen begründet Wohnungseigentum an diesem Grundstück. Der Antrag auf Begründung des Wohnungseigentums liegt zur Eintragung vor.

    M. E. dürfte die Bestellung eines Ergänzungspflegers und die Erteilung einer familiengerichtliche Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Ziff. 1 BGB erforderlich sein.

    Bei der Grundbucheinsicht ist aufgefallen, dass erst kürzlich eine Sicherungshypothek (Verwaltungszwangsverfahren) zulasten des Grundstücks eingetragen wurde. Hier denke ich an §§ 1692 a BGB und 1666 BGB.

    Gibt es andere oder ähnliche Sichtweisen?

  • Eine Genehmigungsbedürftigkeit der Teilung gemäß § 8 WEG sehe ich auch. Meines Erachtens handelt es sich bei der Umwandlung in Wohnungseigentum quasi um eine Veränderung des Eigentumsrechts am Grundstück und somit um eine Verfügung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Verfügung rechtlich nachteilig auswirken kann, da mit Begründung von Wohneigentum an vermieteten Immobilien ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Mieter entsteht (§ 577 BGB) bzw. sich die Kündigungsfristen unter Umständen auf bis zu 10 Jahre verlängern können ( § 577a Abs. 2 BGB).

  • Vielen Dank für alle Beiträge!!

    Ich werde noch mal "drauf rumdenken" und erforschen, ob das Objekt evtl. vermietet ist...

  • Ich würde die von Hogenschurz in jurisPR-MietR 4/2015 Anm. 5 genannten Gegenstimmen in die Meinungsfindung einbeziehen wollen. Rapp hält im Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 8 WEG RN 20 die familiengerichtliche Genehmigung nur dann für erforderlich, wenn das Wohnungseigentum nicht mit dem gesetzlichem Inhalt begründet wird, also abweichend hiervon der Inhalt des Sondereigentum nach § 5 Absatz 4 WEG bestimmt ist.

    Ein Vertretungsausschluss der Mutter scheint mir allerdings nicht gegeben zu sein, weshalb ich die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht für erforderlich halte.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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