Basiszinssatz der EZB

  • Hallo zusammen,

    dumme Frage:
    Tituliert sind Zinsen wie folgt:
    "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB"

    aus einem Betrag von 123 für die Zeit vom 31.08.2012- 04.09.2012
    aus einem Betrag von 234 für die Zeit vom 05.09.2012- 04.10.2012
    aus einem Betrag von 345 für die Zeit vom 05.10.2012- 04.11.2012
    aus einem Betrag von 456 für die Zeit vom 05.11.2012- 04.12.2012
    aus einem Betrag von 567 für die Zeit vom 05.12.2012- 04.01.2013
    aus einem Betrag von 678 für die Zeit vom 05.01.2013- 04.02.2013
    aus einem Betrag von 789 für die Zeit vom 05.02.2013- 04.03.2013
    aus einem Betrag von 890 für die Zeit vom 05.03.2013- 04.04.2013
    .
    .
    .
    eine ganze Seite so weiter

    es ist ein mieser Tag, eine miese Woche und alles bäh!:-( (genug gejammert und um Verständnis geheischt)

    ganz abgesehen davon dass ich die Art und Weise das so in ein Urteil reinzusetzen für "gewöhnungsbedürftig" (*SCHREI*) halte:

    5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB, nie gehört...ich kenne nur den Basiszinssatz, oder den Basiszinssatz gem. §247 BGB und das wars
    würdet ihr euch an dieser Formulierung als zu unbestimmt stören (Bestimmt genug sind ja nur ganz gewisse Bezugsgrößen)?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank jeweils halbjährlich berechnet. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Das heißt die EZB gibt die Grundlage vor und die Bundebank rechnet aus. Ich würde hier nichts beanstanden.

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  • Sehe ich auch so. Gelegentlich sehe ich auch fünf Prozent über dem Basiszinssatz tituliert. Das lege ich auch aus (ich meine, dazu gibt es auch Rechtsprechung, habe ich aber gerade nicht bei der Hand), obwohl es hier eigentlich schon etwas anderes ist.

  • Frage am Rande: Was ist daran denn gewöhnungsbedürftig? Ich habe zig Urteile gehabt die einen solchen (oder freundlicherweise kürzeren) Inhalt hatten; dass es u. a. nervig ist, das dann in ein Forderungskonto (in meinem Job) einzupflegen, steht ja auf einem anderen Blatt, aber wie willst Du das denn anders lösen?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • gewöhnungsbedürftig (vll falsches wort, ärgerlich wollt ich net nehmen, nervig auch net), weil nicht 5, sondern 50 verschiedene zinszeiträume (in wirklichkeit divergieren auch die zeiträume) für verschiedene beträge austituliert sind... natürlich habe ich solche und ähnliche titel schon öfters gesehen; häufig aber so, dass die Zinsen schon ausgerechnet sind, was schön ist...(weil einfach einfach einfach ist und ichs gerne einfach hab (klar kann ich auch iwo nachvollziehen, dass es einfacher ist "einrücken wie" zu schreiben) aber nerven tuts mich trotzdem, weil es eklig prüfaufwändig ist jeden einzelnen zeitraum nachzuprüfen...
    gehört letztlich zu meinem einleitenden lamento dass alles so gemein ist)

    unabhängig davon ist "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB"
    einfach ein ganz dummer satz, es sei denn man wollte die Zinsen doppelt titulieren...

    zur Sache: zu 5 Prozent gibts rechtsprechung, das stimmt und soll auslegungsfähig sein.

    mein eigentliches Problem geht/ging in diese Richtung: gibt es einen anderen Basiszinssatz, den ich einfach net kenne? oder den nur der Richter kennt (oder erfunden hat oder whatever) ich stoße mich schon ziemlich an der begrifflichkeit... aber deswegen frag ich ja, habe manchmal schon den hang zur oberpingeligkeit und lass mich da gerne (so wie hier, vielen dank an alle!) ein bisschen "einfangen"

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  • An diesem Thread merke ich, dass ich alt bin. Oder Ihr jung seid.

    Der Zinssatz von x Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB war mal der gesetzliche Zinssatz des BGB, und zwar vor Änderung des § 247 BGB in der heutigen Fassung.

  • ui!
    das wusste ich tatsächlich nicht und tatsächlich merkt man da bisweilen doch das alter
    nur ist das ein neuer titel für ansprüche aus 2012, haltet ihr das nun für problematisch? ich sag mal wenn ein titel aus 2014 formuliert: 100% des Regelbetrags nach der Regelbetragsverordnung, wäre das auch ok?

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  • Es gibt auch noch einen Basissatz (nicht Basiszinssatz) der EZB; siehe z. B. die Angabe im Formblatt nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (Europäischer Vollstreckungstitel) bei Nr. 5.2.1.2. Dieser Zinssatz unterscheidet sich vom Basiszinssatz nach BGB; siehe z. B. die Erläuterungen im Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zur EuVTVO https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/leitfadeneuvtvo.pdf Seite 12 f.
    Wenn also Zinsen "über dem Basiszinssatz der EZB" tituliert sind, könnte evtl. zweifelhaft sein, was daran falsch ist: "Basiszinssatz" statt richtig "Basissatz" oder "der EZB" statt richtig "nach BGB".

  • mh nun, was is der weisheit letzter schluss

    dass es einen basissatz der ezb gibt, hat nat auch gewicht...könnte an sich wirklich beides gemeint sein...

    ich werds beanstanden

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  • Die Tenorierung ist nicht schön (ev. wegen des Bezugs auf EZB sogar fraglich, siehe die anderen Beiträge oben, da halte ich mich raus). Das Leben ist eben manchmal nicht schön und insbesondere kein Ponyhof. Das siehst Du ja selbst so. Und was soll ich als Richter denn machen, wenn eine Partei den Antrag so stellt? Natürlich könnte ich mich hinsetzen und das ausrechnen. Mit der Gefahr, dass ich mich verrechne und dann ein richtiges Urteil falsch wird.

    Und mal ganz pointiert (und eigennützig :D) gefragt: Warum soll ich als teuerste Arbeitskraft der Justiz solche Rechenarbeiten machen? Damit meine ich nicht, dass das auf Rechtspflegerebene richtig angesiedelt ist. Betriebswirtschaftlich betrachtet seid auch Ihr noch zu teuer dafür.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • :abklatsch siehe #4.

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