Hallo zusammen,
dumme Frage:
Tituliert sind Zinsen wie folgt:
"nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB"
aus einem Betrag von 123 für die Zeit vom 31.08.2012- 04.09.2012
aus einem Betrag von 234 für die Zeit vom 05.09.2012- 04.10.2012
aus einem Betrag von 345 für die Zeit vom 05.10.2012- 04.11.2012
aus einem Betrag von 456 für die Zeit vom 05.11.2012- 04.12.2012
aus einem Betrag von 567 für die Zeit vom 05.12.2012- 04.01.2013
aus einem Betrag von 678 für die Zeit vom 05.01.2013- 04.02.2013
aus einem Betrag von 789 für die Zeit vom 05.02.2013- 04.03.2013
aus einem Betrag von 890 für die Zeit vom 05.03.2013- 04.04.2013
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eine ganze Seite so weiter
es ist ein mieser Tag, eine miese Woche und alles bäh!:-( (genug gejammert und um Verständnis geheischt)
ganz abgesehen davon dass ich die Art und Weise das so in ein Urteil reinzusetzen für "gewöhnungsbedürftig" (*SCHREI*) halte:
5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB, nie gehört...ich kenne nur den Basiszinssatz, oder den Basiszinssatz gem. §247 BGB und das wars
würdet ihr euch an dieser Formulierung als zu unbestimmt stören (Bestimmt genug sind ja nur ganz gewisse Bezugsgrößen)?