Beratungshilfe Asyl

  • Habe folgenden Fall: Ein anerkannter Asylbewerber möchte gegen einen Leistungsbescheid des LaGeSo vorgehen. So weit so gut. Jedoch ist er nun mittlerweile in meinen Gerichtsbezirk in Bayern umgezogen und hat hier beim zuständigen Amt einen neuen Antrag für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG gestellt. Dieses Verfahren läuft noch. Seine Berliner Anwälte beantragen nun, Beratungshilfe zu gewähren, damit sie im LaGeSo Berlin Akteneinsicht nehmen können, um gegen den Berliner Bescheid vorzugehen. Kann hierfür Beratungshilfe bewilligt werden? Mittlerweile scheint das LaGeSo ja nicht mehr zuständig zu sein, da der Antragsteller hier in Bayern lebt und noch einen Antrag laufen hat. Hat hier schon jemand Erfahrung?

  • Wenn es einen Berliner Bescheid gibt, ist gegen diesen Berliner Bescheid Widerspruch bei der Berliner Behörde oder ihrer zuständigen Widerspruchsbehörde einzulegen.

  • Ich habe auch gerade einen Antrag dieser Kanzlei (bin in NRW). Die Sache kommt mir sehr dubios vor. Das Anschreiben und auch der Antragsvordruck enthalten keine Originalunterschriften. Es wird keine Anschrift des Mandanten angegeben, nur dass er von Berlin zu seiner Familie in meinen Gerichtsbezirk gezogen sei, dort aber nicht gemeldet und derzeit ohne festen Wohnsitz sei. Der Briefkopf enthält keine Namen der Mitglieder der Kanzlei. Unterschrieben mit (Nachname), Rechtsanwalt. Bei der Berliner Anwaltskammer ist über die Internetsuche weder die Kanzlei noch dieser angebliche Anwalt unter der angegebenen Anschrift zu finden. Ich will später mal dort anrufen und hören, was die sagen. Im Internet findet sich nicht viel. Eine Webseite existiert nicht (mehr). Telefonisch nicht zu erreichen (nur AB).

    Ist jemand schon etwas weiter als ich?

  • Habe folgenden Fall: Ein anerkannter Asylbewerber ...

    Öhm - wasn nu? Anerkannt oder Asylbewerber? Wenn er ein anerkannter Asylberechtigter ist, hat er mit dem AsylbLG doch gar nix mehr zu tun. Und wenn er Asylbewerber ist, ist er nicht anerkannt...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Habe folgenden Fall: Ein anerkannter Asylbewerber möchte gegen einen Leistungsbescheid des LaGeSo vorgehen. So weit so gut. Jedoch ist er nun mittlerweile in meinen Gerichtsbezirk in Bayern umgezogen und hat hier beim zuständigen Amt einen neuen Antrag für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG gestellt. Dieses Verfahren läuft noch. Seine Berliner Anwälte beantragen nun, Beratungshilfe zu gewähren, damit sie im LaGeSo Berlin Akteneinsicht nehmen können, um gegen den Berliner Bescheid vorzugehen. Kann hierfür Beratungshilfe bewilligt werden? Mittlerweile scheint das LaGeSo ja nicht mehr zuständig zu sein, da der Antragsteller hier in Bayern lebt und noch einen Antrag laufen hat. Hat hier schon jemand Erfahrung?

    Der Sachverhalt kommt mir bekannt vor. Hatte ich (NRW) gestern auch in der Hand und habe ich erstmal beiseite gelegt für weitere Recherche. Und bei mir wie bei LikeOLikeH die Sache mit dem neuen Aufenthaltsort - angeblich unter Zustimmung der Ausländerbehörde - aber bei uns "ohne festen Wohnsitz".
    Ich habe spontan an "damals" gedacht, als bundesweit massenhaft die Hartz-IV -Sachen einer bestimmten Kanzlei aufgetaucht sind.
    muss ich mir näher ansehen, wenn ich morgen wieder im Büro bin.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Bei uns (Niedersachsen) im Landgerichtsbezirk ist ein jeweils gleichlautender Antrag (vom 01.03.2016) bei diversen Amtsgerichten eingegangen.

    Wir werden "unsere" Anträge an unsere zuständige Staatsanwaltschaft schicken (da auf der Rückseite des ganzen eine angebliche eidesstattliche Versicherung ist, dass der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt am 01.03.2016 am jeweiligen Gerichtsort hat) und eine Kopie des Antrags an die Rechtsanwaltskammer Berlin schicken, da die angebliche Kanzlei ihren Sitz in Berlin hat.

    Eine Kollegin hat wohl auch herausgefunden, dass es eine Unterlassungsverfügung gegen den Namensgeber der Kanzlei (nicht unterschriftleistenden Anwalt beim vorliegenden Antrag) gibt, nach der er nicht als Anwalt auftreten, keine Rechtsberatung leisten darf, etc.

  • Bei uns (Niedersachsen) im Landgerichtsbezirk ist ein jeweils gleichlautender Antrag (vom 01.03.2016) bei diversen Amtsgerichten eingegangen.

    Wir werden "unsere" Anträge an unsere zuständige Staatsanwaltschaft schicken (da auf der Rückseite des ganzen eine angebliche eidesstattliche Versicherung ist, dass der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt am 01.03.2016 am jeweiligen Gerichtsort hat) und eine Kopie des Antrags an die Rechtsanwaltskammer Berlin schicken, da die angebliche Kanzlei ihren Sitz in Berlin hat.

    Eine Kollegin hat wohl auch herausgefunden, dass es eine Unterlassungsverfügung gegen den Namensgeber der Kanzlei (nicht unterschriftleistenden Anwalt beim vorliegenden Antrag) gibt, nach der er nicht als Anwalt auftreten, keine Rechtsberatung leisten darf, etc.

    Über diese eV war ich auch gestolpert: angebliche Erstberatung am 1.3. in Berlin, aber laut eV seit dem 1.3. den gewöhnlichen Aufenthalt bei uns.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Habe folgenden Fall: Ein anerkannter Asylbewerber ...

    Öhm - wasn nu? Anerkannt oder Asylbewerber? Wenn er ein anerkannter Asylberechtigter ist, hat er mit dem AsylbLG doch gar nix mehr zu tun. Und wenn er Asylbewerber ist, ist er nicht anerkannt...

    Die Kanzlei schrieb selber anerkannter Asylbewerber, hab ich wohl ohne nachzudenken übernommen. Er bekommt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

  • Ich habe auch gerade einen Antrag dieser Kanzlei (bin in NRW). Die Sache kommt mir sehr dubios vor. Das Anschreiben und auch der Antragsvordruck enthalten keine Originalunterschriften. Es wird keine Anschrift des Mandanten angegeben, nur dass er von Berlin zu seiner Familie in meinen Gerichtsbezirk gezogen sei, dort aber nicht gemeldet und derzeit ohne festen Wohnsitz sei. Der Briefkopf enthält keine Namen der Mitglieder der Kanzlei. Unterschrieben mit (Nachname), Rechtsanwalt. Bei der Berliner Anwaltskammer ist über die Internetsuche weder die Kanzlei noch dieser angebliche Anwalt unter der angegebenen Anschrift zu finden. Ich will später mal dort anrufen und hören, was die sagen. Im Internet findet sich nicht viel. Eine Webseite existiert nicht (mehr). Telefonisch nicht zu erreichen (nur AB).

    Ist jemand schon etwas weiter als ich?

    Ja, das ist hier auch so.

  • Habe folgenden Fall: Ein anerkannter Asylbewerber möchte gegen einen Leistungsbescheid des LaGeSo vorgehen. So weit so gut. Jedoch ist er nun mittlerweile in meinen Gerichtsbezirk in Bayern umgezogen und hat hier beim zuständigen Amt einen neuen Antrag für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG gestellt. Dieses Verfahren läuft noch. Seine Berliner Anwälte beantragen nun, Beratungshilfe zu gewähren, damit sie im LaGeSo Berlin Akteneinsicht nehmen können, um gegen den Berliner Bescheid vorzugehen. Kann hierfür Beratungshilfe bewilligt werden? Mittlerweile scheint das LaGeSo ja nicht mehr zuständig zu sein, da der Antragsteller hier in Bayern lebt und noch einen Antrag laufen hat. Hat hier schon jemand Erfahrung?

    Der Sachverhalt kommt mir bekannt vor. Hatte ich (NRW) gestern auch in der Hand und habe ich erstmal beiseite gelegt für weitere Recherche. Und bei mir wie bei LikeOLikeH die Sache mit dem neuen Aufenthaltsort - angeblich unter Zustimmung der Ausländerbehörde - aber bei uns "ohne festen Wohnsitz".
    Ich habe spontan an "damals" gedacht, als bundesweit massenhaft die Hartz-IV -Sachen einer bestimmten Kanzlei aufgetaucht sind.
    muss ich mir näher ansehen, wenn ich morgen wieder im Büro bin.

    Dann hab ich wohl auch das Glück....:mad:

  • Habe folgenden Fall: Ein anerkannter Asylbewerber möchte gegen einen Leistungsbescheid des LaGeSo vorgehen. So weit so gut. Jedoch ist er nun mittlerweile in meinen Gerichtsbezirk in Bayern umgezogen und hat hier beim zuständigen Amt einen neuen Antrag für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG gestellt. Dieses Verfahren läuft noch. Seine Berliner Anwälte beantragen nun, Beratungshilfe zu gewähren, damit sie im LaGeSo Berlin Akteneinsicht nehmen können, um gegen den Berliner Bescheid vorzugehen. Kann hierfür Beratungshilfe bewilligt werden? Mittlerweile scheint das LaGeSo ja nicht mehr zuständig zu sein, da der Antragsteller hier in Bayern lebt und noch einen Antrag laufen hat. Hat hier schon jemand Erfahrung?

    Der Sachverhalt kommt mir bekannt vor. Hatte ich (NRW) gestern auch in der Hand und habe ich erstmal beiseite gelegt für weitere Recherche. Und bei mir wie bei LikeOLikeH die Sache mit dem neuen Aufenthaltsort - angeblich unter Zustimmung der Ausländerbehörde - aber bei uns "ohne festen Wohnsitz".
    Ich habe spontan an "damals" gedacht, als bundesweit massenhaft die Hartz-IV -Sachen einer bestimmten Kanzlei aufgetaucht sind.
    muss ich mir näher ansehen, wenn ich morgen wieder im Büro bin.

    Ja genau.

  • Ich hab heute den gleichen Antrag in der Post gehabt. Bei mir auch eV vom 01.03.2016, Umzug erfolgte schon am 23.02.2016. Da fällt mir nur ein "beam me up Scotti" :confused::wechlach:
    Seltsam finde ich auch den Hinweis, dass kein Berechtigungsschein erteilt werden soll, sondern nur eine Mitteilung per Fax ergehen soll. Werde das ganze auch mal an die Sta weitergeben.

    Hab die Kanzlei im Übrigen über die Bundesrechtsanwaltskammer nicht finden können.

  • Ich hatte so was noch nicht, bin aber mal gespannt, was gleich so in der Post liegt. :strecker

    Ansonsten haltet mich bitte mal auf dem Laufenden, wie die Sachen so weitergehen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Hier (NRW) das gleiche Spiel. Die Ungereimtheiten mit dem Anwalt sind mir leider nicht aufgefallen :oops: .
    Wie gut, dass es das Forum gibt :daumenrau.
    Werde jetzt mal nachhaken.

    P.S. Sollte man sich nicht mal austauschen, ob es nicht nachher bei allen Amtsgerichten noch um den gleichen Antragsteller handelt. Es dürfte doch merkwürdig sein, dass dieser Sachverhalt auf einmal so häufig auftritt. Die Anträge scheinen ja alle gleich zu lauten.

  • Watson, wir haben hier eine Serie. ;)
    Fragt sich nur, von was. Fast wünschte ich, ich wäre im Büro und könnte mich auf die Akte stürzen.
    Wenn es das Forum nicht gäbe, man müsste es erfinden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Gleicher Antragsteller hier. Hab gerade mit einer Kollegin telefoniert, die denselben Antrag heute bekommen hatte. Auch hier sind alle Angaben identisch. Lediglich abweichend ist, dass der Antragsteller ab 23.02. zu mir gezogen sein will, aber zur gleichen Zeit zu meiner Kollegin gezogen ist.

  • Also ich habe auch so einen Antrag mit demselben Inhalt. Ich würde mich jetzt nicht wundern, wenn der Antragsteller bei allen auch noch derselbe ist... Mir kommt das auch seltsam vor. Mir reicht zwar grds. ein Faxantrag aus, aber ich habe nur Kopien eingereicht bekommen bzw. Ausdrucke mit eingescannter Unterschrift. Ich werde hier mal ein paar weitere Informationen anfordern.

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