Vollstreckung rückständiger Kindesunterhalt

  • Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe einen Titel aus 2014 über Kindesunterhalt für den Zeitraum Mai 2013 bis Juli 2013.
    Da keine Zahlung erfolgt ist, soll nun vollstreckt werden. Der Schuldner ist der Vater und besitzt Immobilien, weswegen wir einen "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen" bezüglich der an ihn zu zahlenden Mieten ausbringen wollen. Die Namen der Mieter sind bekannt.
    Der Titel ist von der Mutter erwirkt und bezieht sich auf insgesamt 4 Kinder (= 4 Gläubiger). Die Kinder stehen nicht im Rubrum, sondern im Beschluss.
    Eines der Kinder ist allerdings mittlerweile volljährig geworden.

    Über den Titel ist seitens des Vaters das Beschwerdeverfahren geführt worden. Dieses ist nun abgewiesen worden.

    Wie funktioniert nun die Vollstreckung mit den neuen Formularen (Justiz-Online)? Muss ich dann seitens der Mutter und seitens des volljährigen Sohnes jeweils einen PfüB beantragen oder kann ich beide Namen im Antrag nennen (z.b: Martina und Max Mustermann, Adresse, ...)? Muss der Titel eventuell geändert werden?
    Tituliert ist rückständiger Kindesunterhalt zu Händen der Antragstellerin für den Zeitraum Mai 2013 bis Juli 2013.

    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Knuffel2510 (9. März 2016 um 09:53)

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