Guten Abend,
nach alter Rechtslage hieß es in Bezug auf die Ankündigung der Restschuldbefreiung: "Das Insolvenzverfahren wird erst nach Rechtskraft des Beschlusses aufgehoben." (§ 289 Abs. 2 S. 2 InsO a.F.)
In § 289 InsO n.F. finde ich dazu nichts mehr. Aus welcher Norm kann ich nun herleiten, dass bei bereits erteilter Restschuldbefreiung ein eröffnetes Insoverfahren aufgehoben wurde?
Besten Dank im voraus!