geschlossene Immobilienfonds

  • IK-Schuldner (S) hat sich vorinsolvenzlich die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufschwatzen lassen, der sich jetzt (nach Eröffnung des Verfahrens) als ziemlich notleidend herausstellt.

    Die Verwaltungsgesellschaft fordert jetzt Nachschüsse von allen Anlegern (= Kommanditisten). Sind das jetzte Masseverbindlichkeiten , da nach Insolvenzeröffnung entstanden?

    Und: Kann man so einen Fondsanteil im Insolvenzverfahren verwerten?

    Danke schön!

  • Ich gehe davon aus, dass die Fonds-Gesellschaft (wie üblich) als KG ausgestaltet worden ist.

    Grundsätzlich scheidet der Gesellschafter dann mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB aus der Gesellschaft aus. Ob diese Regelung disponibel ist, ist höchst umstritten. Die einzelnen Auffassungen hier dazulegen, würde den Rahmen sprengen. Insoweit lohnt ein vertiefter Blick in die einschlägige Literatur. Einen guten Überblick über die verschiedenen Standpunkt verschaffen Voigt (NZG 2007, 695) und Göcke (NZG 2009, 211).

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