§ 11 rvg, 3500/3311 VV

  • Tach,

    ich würde mich gerne absichern bevor ich mit dem Ra.Büro korrespondiere.
    In dem Zwangsversteigerungsverfahren wird die einstweilige Einstellung nach § 30 a ZVG zurückgewiesen. Dagegen wird sofortige Beschwerde eingelegt, Nichtabhilfe durch meinen Vorgänger, das Landgericht hält ihn.
    Nun beantragt der Schuldnervertreter die Festsetzung der:

    • VV 3311 Nr. 1 RVG,


    • VV 3311 Nr. 1 RVG (Antrag vom 26.04.2013 unter Az: xxx nach § 30 a ZVG Beschluss 11.07.2013) – er meint bestimmt VV 3311 Nr. 6,


    • VV 3500 RVG (sofortige Beschwerde gegen d. B. 11.07.2013 vom 31.07.2013, Beschluss 02.08.2013 und Beschluss 13.08.2013 LG - wortwörtlich - ).

    Lese ich den Gerold/Schmidt, 3311. Rn. 20 richtig(?):
    die Gebühr nach VV 3500 entsteht Ausnahmsweise neben der 3311 VV (nur!) wenn eine Sofortige Beschwerde gegen den Gerichtskostenansatz(PKH) eingelegt wurde.

    Die Gebühr VV 3500 wird in besagten Absatz zweimal i.v.m § 16 RVG erwähnt, daher meine Unsicherheit.

    Vielen Dank im Voraus

  • Das ist jetzt die Festsetzung gegen den eigenen Mandanten, oder?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • 3511 Ziff. 1 umschließt auch das Verfahren nach 30a. Ziff. 6 gilt für die Einstellung nach 28 ZVG bzw. 765a ZPO. Die Gebühr nach 3311 und die Gebühr nach 3500 können nebeneinander entstehen. Also die Gebühr des 3311 deckt das Beschwerdeverfahren nicht ab.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Aber Gerold/Schmidt, 3311. Rn. 18 sagt doch das die VV 3311 Rn. 6 die Verfahren nach §§ 30-32 einschließt. Dann würde er für die (gleiche/selbe)einstweilige Einstellung einmal die VV 331 Nr. 6 und die VV 3500 erhalten:confused:

  • Das Problem verstehe ich so richtig nicht.
    Für das einstweilige Einstellungsverfahren wird die Gebühr VV 3311 Nr. 6 gezahlt, für ein Beschwerdeverfahren daneben die Gebühr Nr. 3500 VV RVG.
    Das Beschwerdeverfahren ist ein gesondertes Verfahren, für das ein gesonderte Gebühr anfällt. Verblüffen würde mich eher, wenn dies nicht so wäre.

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