Liebe Forenmitglieder,
ich bin etwas ratlos, wie ich hier einen Nacherbenvermerk formulieren soll.
Folgender Erbschein liegt mir vor:
"Alleinige befreite Vorerbin des A ist B.
Nacherbfolge ist angeordnet. Nacherbfolge tritt ein mit dem Versterben der Vorerbin.
Nacherben sind C, D, E und F zu je 1/4 des Nachlasses.
Im Fall der Wiederverheiratung oder Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der Vorerbin ist diese zu 1/2 Vollerbin und C, D, E und F Erben zu 1/8."
An und für sich ja überhaupt kein Problem - bis zu dem "Zusatz" mit der Wiederverheiratung...
Müsste hier nicht auch (aufschiebend bedingte) Vor- und Nacherbfolge für den Fall der Wiederverheiratung im Erbschein verlautbart werden bzw. handelt es sich hier nicht lediglich um eine auflösend bedingt angeordnete Nacherbfolge? Oder seh' ich weiße Mäuse?
Für Ratschläge und Hilfe wäre ich echt dankbar.