Urteilsanmerkungen / Kommentare - Zwangsvollstreckung

  • Die Veröffentlichung hätte man sich dann aber zur Vermeidung von Irritationen schenken können.


    Dann schreib das doch evtl. mal dem BGH.

    oder zumindest verdeutlichen, dass die Entscheidung zur nicht mehr gültigen Rechtslage erging


    Ich hatte über den Leitsatz hinaus den näheren Inhalt vor dem Post im Rspr.-Thread nicht studiert. Ich bitte, das zu entschuldigen und habe den Hinweis im Posting angebracht.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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