Pfändbarkeit "Sozialdarlehen"

  • Hallo Fories,

    folgender Fall sei gegeben:

    Schuldnerin benötigt Geld zwecks Finanzierung einer Autoreparatur (Anm.: Sie ist auf das Kfz angewiesen um ihre Arbeitsstelle zu erreichen).

    Sie vereinbart mit ihrem Arbeitgeber, dass ihr ein ausdrücklich zweckgebundenes "Sozialdarlehen" (Autoreparatur) gewährt wird.

    Die Darlehenssumme wird auf das Gehaltskonto überwiesen - ein P.-Konto!

    Natürlich wird jetzt die gesetzl. normierte Freigrenze nach § 850k ZPO überschritten und die Bank will das Geld an den Pfändungsgläubiger auskehren.

    Schuldnerin stellt bei uns einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO.

    Wie würdet ihr entscheiden???????

    Ich bin eigtl. zur "Hartherzigkeit" geneigt (so leid es mir tut); § 850k Abs. 4 ZPO nennt ausdrücklich die §§ 851c und 851d ZPO, nicht jedoch § 851 ZPO (der ja hinsichtlich der Pfändung des ursprünglichen Anspruchs anwendbar wäre).

    Bin auf eure Beiträge gespannt.

    Gruß

    HuBo

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