Hallo miteinander,
Wäre dankbar für Hinweis oder ggf. Urteil für folgendes Scenario.
Beklagter Mandant wohnt nicht am Gerichtsort, sondern im Inland, 500 km entfernt. Er beauftragt nur einen Anwalt am Gerichtsort mit der Prozessführung. Es wird später dann die Kosten für eine "informationsreise" zum Anwalt geltend gemacht, mit der Begründung, dass der Anwalt in einem persönlichen Gespräch über die Sache informiert wurde und u.a. Unterlagen etc überreicht wurden. der Sachverhalt war zugestanderweise nicht trivial.
Können hier die Reisekosten (und ggf. Zeitversäumnis etc) für eine Informationsreise zum Anwalt geltend gemacht werden?
Wenn ja, würden auch die Kosten einer weiteren Reise im Falle der Berufung durch die Gegenseite erstattungsfähig sein?
vielen Dank im voraus