in meinem Fall hatte die gelöschte Firma Grundeigentum, die K-Sache wurde vor Löschung angeordnet und zugestellt, die L-Sache aber nicht. Die L-Sache war so kompliziert mit Räumung etc., dass mir der Zwangsverwalter an die Gurgel gegangen wäre, hätte ich das aufgehoben. Ich habe dann über das mit der Rest- und Spaltgesellschaft ne öffentliche Zustellung gemacht und einen Zustellvertreter bestellt. Sicherlich kann man da sagen, die Firma wusste durch Anordnung der K-Sache, dass da vollstreckt wird. Gelöscht wurde sie, wegen Fristablauf.
Du hast aber recht araya, nach dieser ominösen Zuschlagsaufhebung - ich denke mal, dass wir beide da dieselbe im Kopf haben - wäre ich bei so was auch ganz vorsichtig, insbesondere wenn der Beteiligte vorher ordnungsgemäß keine Information von der Versteigerungsverfahren hat.