Guten Morgen!
Ich habe hier einen notariellen Erbscheinsantrag liegen. Da der Erbschein jedoch vor geraumer Zeit bereits erteilt wurde, hat der Notar den Erbscheinsantrag nunmehr zurück genommen.
Frage: Fällt für die Rücknahme des ESA eine Gebühr an? Irgendwie meine ich da mal was gehört zu haben...?
Danke fürs Antworten!
Döner