Beschränkungen zur Tabelle

  • Hallo,

    eine Forderung wird zur Tabelle angemeldet und festgestellt.

    Ford.Anmeldung mit Beschränkung (Aus- und Absonderungs-
    rechte) beantragt.

    Aussonderung wegen dingl. Ansprüchen aus Zwangs-
    sich.Hypothek (laufen ja außerhalb der Inso) und Absonderung
    wegen Pfandrecht Bank.

    Diese Beschränkung fehlt auf dem Tabellenauszug. Auf Nachfrage
    weshalb wurde mitgeteilt, daß Vermögenswerte des Schuldners
    eine positive Bewertung unserer Maßnahmen nicht zulassen.

    Liegt es in der Eigenmacht des Verw. Absonderungsrechte -wenn
    beantragt- nicht in den Auszug mit aufzunehmen?

    Normalerweise werden Abs.Rechte kurz vor dem Schlußtermin zum
    Ausfall angemeldet.

    Gruß Uffi :gruebel:

  • Hä?
    Auch nach 2 mal hin und herrücken schein ich immer noch auf der Leitung zu stehen.
    Trotz Anmeldung von Absonderungsrechten hat der Verwalter die angemeldete Forderung unbedingt zur Tabelle festgestellt? Was besseres kann einem Gläubiger doch nicht passieren? Besteht nur die Frage nach möglichen Anfechtungen, bzw. Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Hinsichtlich der Höhe des Ausfalls wäre dann halt vom Gläubiger entsprechend die Forderung zurückzunehmen.
    Aber hier klingt es mir so, als ob der Vewalter mehr zugestanden hat als notwendig war.

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