Hallo zusammen,
eingangs: ich weiß dass es mir an sich nur begrenzt ansteht, eine mich aufhebende Entscheidung des Landgerichts zu diskutieren.
Aber das hier setzt mich vor so n großes fragezeichen, dass ichs trotzdem tue.
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (unterhaltsvollstreckung) zurückgewiesen
Das LG hat mich aufgehoben (soweit so ok, kommt nunmal vor und ich lasse mich da von meinem landgericht auch gerne korrigieren)
die begründung geht nur völlig an der sache vorbei.
Ich habe letztlich wegen einer fehlenden/ganz furchtbar mangelhaften klausel zurückgewiesen (das soll hier nicht thema sein, also sagen wir einfach mal: siegel hat gefehlt)
Gl. legt Beschwerde ein, sagen wir ruhig: Klausel ist doch unterschrieben, siegel nicht nötig
LG hebt mich auf mit der begründung: ein dynamisierter unterhaltstitel ist bestimmt genug
und verweist "die sache zur erneuten behandlung und entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens" zurück
Wie gesagt, ich tue mich schwer jetzt den pfänder zu erlassen...
wie gehe ich damit richtigerweise um?
theoretisch, wie praktisch
gibt es überhaupt eine möglichkeit, sich da zu "sträuben" (schlechtes Wort, es geht mir ja nicht ums bockig sein, sondern darum, dass ich die von mri gesehenen und behandelten Gründe auch gerne beurteilt/gewertet hätte) und wenn ja, wie tue ich das taktisch (und formal) richtig und geschickt?