Titelumschreibung § 727 ZPO

  • Es sind ergangen.

    Teil Anerkenntnisurteil:

    B1, B2 und B3 werden als Gesamtschuldner mit B4 verurteilt, an den Kläger 400 € zu zahlen.

    Anschließend ergeht ein Schlussanerkenntnisurteil:

    B4 wird als Gesamtschuldner mit B1, B2 und B3 verurteilt, an den Kläger 400 € zu zahlen.
    Gerichtskosten und Kosten der Klägerin tragen sie zu 374, B1 zu 1/4, B1 trägt seine selbst, Klägerin trägt Kosten von B1, B2 und B3.

    Jetzt liegt ein Antrag der Klägerin auf Umschreibung der beiden Titel vor, da B2 verstorben ist. Sind wirklich beider Titel umzuschreiben oder nur das Teilanerkenntnisurteil?

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