Guten Tag, schnelle Frage:
Der gesetzliche Erbe ist minderjährig. Mutter und Vater üben die elterliche Sorge gemeinsam aus.
Ich habe gelesen, dass beide Elternteile den Erbscheinsantrag stellen müssen.
Reicht es, wenn ein Elternteil den Erbscheinsantrag stellt und der andere Elternteil wird lediglich zum Erbscheinsantrag angehört?
Muss dieser Elternteil ausdrücklich dem Erbscheinsantrag zustimmen oder kann der Erbschein auch ohne Rückäußerung erteilt werden?
Hab ich sonst noch irgendetwas familiengerichtliches zu beachten?
Danke fürs Antworten
Döner