In der RSB Phase werden von einem Arbeitgeber, den der Schuldner nicht mitgeteilt hat, pfändbare Einkommensanteile an die Masse erstattet.
Würdet ihr in so einem Fall den Motivationsrabatt an den Schuldner auszahlen, der gegen seine Obliegenheiten verstoßen hat?
Im Ergebnis ist aufgrund der Aufmerksamkeit des Arbeitgebers kein Schaden für die Insolvenzgläubiger entstanden und somit liegt kein Versagungsgrund vor. Aber dennoch widerstrebt es mir den Rabatt an den Schuldner auszuzahlen, obwohl der § 292 InsO ziemlich bestimmt ist.