Motivationsrabatt

  • In der RSB Phase werden von einem Arbeitgeber, den der Schuldner nicht mitgeteilt hat, pfändbare Einkommensanteile an die Masse erstattet.

    Würdet ihr in so einem Fall den Motivationsrabatt an den Schuldner auszahlen, der gegen seine Obliegenheiten verstoßen hat?

    Im Ergebnis ist aufgrund der Aufmerksamkeit des Arbeitgebers kein Schaden für die Insolvenzgläubiger entstanden und somit liegt kein Versagungsgrund vor. Aber dennoch widerstrebt es mir den Rabatt an den Schuldner auszuzahlen, obwohl der § 292 InsO ziemlich bestimmt ist.

  • es gibt keine gesetzliche Grundlage, den Motivationsrabatt nicht auszuzahlen (wenn alle Kosten gedeckt sind)


    ich würde nur vom Schuldner die Lohnzettel sehen wollen, um zu prüfen ob die richtigen pfändbaren Beträge überwiesen wurden.

  • Von "Motivationsrabatt" steht im Gesetz nichts, nur von Prozenten, die an den Schuldner abzuführen sind(, bezogen auf auf die Abtretungszahlungen und sonstigen Leistungen). Allerdings ergibt sich die aus der Begründung.

    Hierzu kenne ich weder Entscheidungen des BGH noch des Versuchslabors.

    ME ist hier auszuzahlen, weil der Wortlaut nichts anderes hergibt. Obliegenheiten sind zwar verletzt worden, es ist aber keine Benachteiligung der Befriedigungsaussichten eingetreten, bzw. offensichtlich. Vielleicht in der Vergangenheit, je nachdem, wann der AG mit den Zahlungen begonnen hat. Weshalb liegt dann aber dem AG eine Abtretungserklärung vor? :gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Alterverfahren.

    Arbeitgeber hats über Dritte erfahren rechtzeitig.

    Der nicht ganz redliche Schuldner bekommt dann eben seinen " Motivationsrabatt" :) Wenns halt so ist.

  • Der Anspruch ist für Neugläubiger pfändbar, wenn Du den Schuldner unbedingt ärgern willst. :teufel:


    Hehe, danke für den Tipp :) :teufel:


    Bei aller Liebe, ich gehe mal davon aus, dass eine solche Handlungsweise nicht mehr durch den Beschluss des BGH vom 01.07.2010, IX ZB 84/09 gedeckt ist und geeignet wäre, den Treuhänder zu entlassen.

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