Sterbenachweis nicht zu beschaffen

  • Hallo,
    eine meiner Akten bereitet mir starkes Kopfzerbrechen.
    Mein Erblasser ist Ende 2014 auf Fuerteventura verstorben. Er hinterließ ein minderjähriges Kind, für welches die Erbschaft ausgeschlagen wurde. In der Ausschlagungserklärung steht, dass eine Sterbeurkunde nicht vorgelegt werden kann, der Tod sich aber eindeutig ergibt, sobald man den Namen in eine Internetsuchmaschine eingibt...Ich habe es ausprobiert. Das stimmt soweit. Mein Gericht ist zuständig, weil sich ein Grundstück im hiesigen Gerichtsbezirk befindet. Dies steht unter Zwangsverwaltung. Die Zwangsverwaltung läuft jedoch bei einem anderen Gericht. Der betreibende Gläubiger möchte das Fiskuserbrecht feststellen lassen...dazu bräuchte ich aber eine Sterbeurkunde. Also hab ich angefangen nachzuforschen: Das Standesamt I in Berlin konnte mir nicht weiterhelfen. Das Gericht, bei welchem die Zwangsverwaltung läuft, hat beim Konsulat auf Gran Canaria nachgefragt. Es wurde von der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt, dass der Erblasser zwar an dem betreffenden Ort seinen Wohnsitz hatte, jedoch zwischenzeitlich von Amts wegen abgemeldet wurde. Der Arbeitgeber konnte mir leider auch nicht weiterhelfen. Zwischenzeitlich konnte ich schon die Namen der Eltern ermitteln. Die Mutter ist anscheinend vorverstorben. Falls der Vater noch leben sollte gehe ich derzeit nicht davon aus, dass er neue Erkenntnisse hat. Für mich stellt sich jetzt das Problem, wie ich an eine Sterbeurkunde komme?! Würde dem Gläubiger ein Todeserklärungsverfahren weiterhelfen? Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar!

  • Todeserklärung geht schon deswegen nicht, weil keine Verschollenheit im Sinne des § 1 VerschG vorliegt. Solange der Tod nicht belegt ist, käme hier in Deutschland noch eine Abwesenheitspflegschaft zur Regelung der Anglelegenheiten in Bezug auf die Immobilie in Betracht. Der AP kann dann auch Ermittlungen nach dem Schicksal des Eigentümers durchführen und beim Standesamt im Ausland die StU beschaffen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wo ist denn der Erblasser geboren? Wenn es in Deutschland gewesen ist, würde ich das Geburtsstandesamt anschreiben.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Eigentlich kann das nicht sein.
    Wenn du Sterbedatum und Sterbeort weißt, muss auch in Spanien durch die Gemeinde eine Sterbeurkunde erstellt werden.
    Hast du da mal direkt nachgefragt?

    Ansonsten:
    Wo wurde er beigesetzt? Bestatter? Evtl. dort nachfragen.

    Wenn du da überhaupt nicht weiterkommst, würde ich dem Gläubiger auferlegen, den Sterbenachweis zu erbringen!
    Behauptet wird vieles und das Internet ist geduldig.

  • @Cidane Diese Angaben sind leider nur aus dem Internet ersichtlich. Ich habe keinerlei offiziellen Dokumente, welche irgendwas belegen könnten. Die zuständige Behörde in Spanien wurde bereits angeschrieben. Dort ist nichts registriert. Der Erblasser wurde lediglich von Amts wegen von seinem Wohnsitz abgemeldet. Mir kommt das leider auch alles sehr komisch vor...ich hab nur die Informationen aus dem Internet...und das ist ja auch nicht immer sehr vertraulich.

    PuCo Das Geburtsstandesamt habe ich bereits angeschrieben. Dadurch sind mir wenigstens die Namen der Eltern bekannt geworden. Die Mutter ist anscheinend bereits verstorben. Beim Vater versuche ich derzeit noch näheres herauszufinden. Falls ich an ihn irgendwie rankommen sollte, wäre es ja denkbar, dass er vllt eine Sterbeurkunde hat! Meine Hoffnungen schwinden allerdings langsam. :(

    TL Der Vorschlag mit dem Abwesenheitspfleger hört sich gut an! Vielen Dank :) Damit werde ich mich jetzt mal näher beschäftigen.

  • Wer hat denn für das mj. Kind die Ausschlagung erklärt? Aufgrund welcher Kenntnisse über den Tod?
    Wurde diese familiengerichtlich genehmigt? Ohne Sterbenachweis? :gruebel::gruebel::gruebel:

  • Die Mutter hat für das Kind ausgeschlagen. Eine Genehmigung erfolgte auch - alles ohne Sterbenachweis. In der Ausschlagungserklärung steht, dass zwar keine Sterbeurkunde vorgelegt werden kann, sich der Tod aber eindeutig durch die Eingabe des Namens in einer Internetsuchmaschine ergibt...
    Das ist alles sehr suspekt...

  • §§5-7 VerschG trifft leider nicht zu. Die Todesursache ist unbekannt...es könnte ein Autounfall gewesen sein (so wird auf einer Seite vermutet).

  • das wundert mich sehr, stellen doch die spanischen Standesämter, natürlich auch die Kanaren, stets Sterbeurkunden aus. Da würde ich versuchen mehr aufzuklären, wie es zur Vermutung des Todes kommt, das scheint alles sehr dürftig und es wundert mich ebenso, dass eine Ausschlagung genehmigt wurde.

  • Alles sehr merkwürdig ... vielleicht wollte da jemand auch nur abtauchen ... :teufel:

    Jedenfalls würde ich mich, nur weil andere Gerichte ohne Sterbenachweis tätig geworden sind, nicht in Zugzwang setzen lassen.

  • es wundert mich ebenso, dass eine Ausschlagung genehmigt wurde.


    :pff: Die Ausschlagung wäre mir noch egal - wenn der Erblasser noch lebt, geht sie halt ins Leere.

    Das mit dem Erbschein ohne Todesnachweis ist da schon eine etwas andere Kategorie.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • [h=4]Feststellung des Todes - Totenschein[/h]Als erstes muss ein Arzt den Tod feststellen. Hierauf stellt er einen Totenschein (Certificado médico de defunción) aus. Ist der Sterbefall in einem spanischen Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, leitet die Verwaltung dies automatisch in die Wege. Ansonsten ist es Aufgabe der Angehörigen oder der Person, die den Toten aufgefunden hat, einen Arzt zu benachrichtigt werden.

    (gefunden im Netz)

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