Ausschlagung durch beschränkt geschäftsfähiges Kind

  • Ein 16 Jahre altes Kind kommt im Nachlassverfahren als Miterbe in Betracht. Gesetzliche Vertreter sind die (geschiedenen) Eltern.

    Mutter hat bereits zu Protokoll des Nachlassgerichts als gesetzliche Vertreterin die Erbschaft ausgeschlagen.

    Rechtsanwältin des Vaters meint nun, dass der Vater dem Kind seine schriftliche Einwilligung zur Ausschlagung geben würde, und dann doch das 16jährige Kind bei mir unter Vorlage der schriftlichen Einwilligung die Ausschlagung selbst erklären könnte.

    So etwas habe ich noch nie gehört. Aber beim Nachlesen findet man tatsächlich in diversen Kommentaren den Satz, dass eine beschränkt geschäftsfähige Person mit vorheriger Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst die Ausschlagung erklären kann.

    Wie seht ihr das?

    Ich hab ehrlich gesagt ein Problem damit, denn schließlich ist das 16jährige Kind doch gar nicht verfahrensfähig (§ 9 FamFG), oder seh ich das falsch?

  • Kommt man nicht aus der Nummer, wenn man sagt, die Formvorschrift bezüglich der (evtl. :gruebel:zulässigen) Zustimmung kann keine andere sein als bei einer Vollmacht? Demnach notarielle Beglaubigung notwendig.

  • Richtig!

    Die Einwilligung bedarf nach h.M. der gleichen Form, wie die Ausschlagung selbst.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (4. April 2016 um 15:56)

  • Richtig!

    Die Einwilligung bedarf nach h.M. der gleichen Form, wie die Ausschlagung selbst.

    Und die Ausschlagungsfrist läuft und läuft und läuft ... und läuft vielleicht ob all des Schreibens ab.

  • ...und der Vater kann dann entweder anfechten oder die Rechtsanwältin darf bei ihrer Haftpflichtversicherung anrufen...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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