Hallo zusammen,
ich bin noch neu in Nachlasssachen und hoffe, dass es jemanden gibt der mir weiterhelfen kann.
Folgenden Fall habe ich vorliegen:
Ein polnischer Erblasser ist in seinem Heimatland im Mai 2015 verstorben.
Sein Angehöriger hat durch eine Erklärung, die wahrscheinlich vor einem polnischen Notar abgegeben worden ist, die Erbschaft ausgeschlagen. (Kopie der polnischen Urkunde liegt vor).
In nächsten Zug dürften die Kinder dieses Angehörigen als Erben in Frage kommen.
Die Erbausschlagung für die Kinder wurde vor einem deutschen Notar abgegeben. Dieser reichte die Erbausschlagung nun bei uns unter Hinweis auf § 344 Abs. 7 FamFG ein.
Demnach scheine ich für die Entgegennahme der Erklärung, auch international, zuständig zu sein.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Bin ich tatsächlich zuständig für die Entgegennahme der Erklärung?
Wenn ja, wie finde ich das zuständige Nachlassgericht in Polen heraus? Ich habe zwar den Wohnort, finde jedoch nur polnische Webseiten auf denen man das Gericht suchen kann.
Wie kann ich das Schreiben an die zuständige Stelle senden? per Einschreiben Rückschein oder offizielle Auslandszustellung?
Danke für eure Hilfe.